Gemeindeverwaltung widerspricht Vorwürfen in Sachen „Räude“

Schiffweiler · . Die Gemeindeverwaltung Schiffweiler wehrt sich gegen die Behauptung, sie reagiere nicht ausreichend auf Hinweise von Bürgern, die sich wegen der aufgetretenen Fuchs-Seuche, der „Räude“, Sorgen machen.

Die SZ hatte darüber berichtet ("Bürger fühlt sich allein gelassen", 23. Januar).

In einer Stellungnahme erläutert Joachim Beyer, der Leiter des Schiffweiler Ordnungs- und Standesamtes, dass die Ehefrau des in der SZ genannten Herrn Zägel seine Dienststelle informiert habe. Daraufhin habe man sich umgehend mit dem Veterinäramt, Außenstelle Ost in Ottweiler, telefonisch in Verbindung gesetzt, um abzuklären, was in so einem Fall zu veranlassen sei.

Beyer: "Seitens des Veterinäramtes wurde mitgeteilt, dass es sich bei der Fuchs-Räude um keine meldepflichtige Tierseuche handele, sondern um eine gelegentlich auftretende Erkrankung. Somit bestehe bei der Fuchs-Räude keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, weshalb nach dem Bundesjagdgesetz ausschließlich der zuständige Jagdpächter für das erkrankte Tier zuständig sei. Diese Auskunft wurde anschließend der Ehefrau von Herrn Zägel telefonisch mitgeteilt." Daher sei die in der SZ gemachte Aussage des Ehemannes, "keine Antwort erhalten zu haben", unwahr und nicht zutreffend.

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