Gemeinden jubeln über Geldsegen

Saarbrücken · Es geht um viel Geld, mit dem der Bund ab 2018 die Kommunen entlasten will. Wirklich die Kommunen? Das Land beansprucht die 60 Millionen Euro nämlich für sich – und für die Menschen mit Behinderung.

60 Millionen Euro sind keine Peanuts, schon gar nicht im Saarland, wie folgende Zahlen zeigen: Das Land könnte mit dem Geld sein strukturelles Defizit um zehn Prozent verringern. Erhielten die Kommunen das Geld, könnten sie ihre jährliche Haushaltslücke auf einen Schlag um knapp 40 Prozent reduzieren. Das erklärt, warum beide Seiten seit Monaten um eben jene 60 Millionen Euro streiten, die der Bund ab 2018 jedes Jahr ins Saarland geben will. Die Frage ist bloß: Wem genau hat der Bund die Entlastung versprochen? CDU , CSU und SPD hatten 2013 im Koalitionsvertrag vereinbart, die Kommunen jährlich im Umfang von fünf Milliarden Euro (im Saarland entspricht das rund 60 Millionen) von der Eingliederungshilfe zu entlasten.

Genau hier beginnen die Schwierigkeiten: Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist im Saarland - anders als in den meisten anderen Bundesländern - gar nicht Aufgabe der Kommunen, sondern des Landes. Das Geld kommt zu 100 Prozent aus dem Landeshaushalt.

Der Bund hat jüngst entschieden, die fünf Milliarden - anders als im Koalitionsvertrag angekündigt - nicht über die Eingliederungshilfe auszuzahlen, sondern direkt an die Kommunen zu geben. So berichtete es das Saar-Sozialministerium nach einer Arbeitsgruppen-Sitzung mit einem Vertreter des Bundesfinanzministeriums in Berlin. Endgültig entschieden ist aber offenbar noch nichts.

Die Eingliederungshilfe macht etwa sechs Prozent aller Ausgaben des Landes aus. Allein in diesem Jahr steigen diese Ausgaben um zehn Millionen auf 244,5 Millionen Euro . Einen "Skandal" nennen Sozialstaatssekretär Stephan Kolling (CDU ) und die CDU-Fraktion die Entscheidung des Bundes. Das Geld werde fehlen, um den Haushalt zu entlasten und neue Leistungen für Menschen mit Behinderung zu finanzieren. "Der Bund darf in diesem Fall Land und Behinderte nicht im Regen stehen lassen", sagt der CDU-Sozialpolitiker Hermann Scharf. "Wenn wir Inklusion ernst nehmen, ist dies nicht zum Nulltarif zu haben."

Die Kommunen sind naturgemäß froh über die Entscheidung des Bundes. "Dies entspricht dem ursprünglichen Anliegen, die Kommunen zu entlasten", sagt der St. Wendeler Landrat Udo Recktenwald (CDU ). Regionalverbandsdirektor Peter Gillo (SPD ) ergänzt: "Ich bin froh, dass sich hier die kommunalen Spitzenverbände durchgesetzt haben."

Im Kleinen ist dieser Konflikt im Saarland bereits vor einem Jahr entbrannt. Denn der Bund hatte den Kommunen, als eine Art Anzahlung, bereits für 2015 eine erste Milliarde zugesagt; im Saarland sind das über zwölf Millionen. Auch hier zahlte der Bund das Geld nicht über die Eingliederungshilfe aus, sondern direkt an die Kommunen. Woraufhin sich die Landesregierung den größten Teil des Betrages einfach wieder zurückholte - indem sie ihre Mittel für die Kommunen (Kommunaler Finanzausgleich) entsprechend kürzte. Begründung: Die Entlastung sei für den Träger der Eingliederungshilfe gedacht gewesen. "Prinzip der klebrigen Hände" nennt das der frühere Ottweiler Bürgermeister und Präsident des Städte- und Gemeindetages, Hans-Heinrich Rödle (SPD ).

Wie sich das Land bei den 60 Millionen verhält, die ab 2018 ausgezahlt werden, ist noch nicht klar. Die SPD hat sich bereits festgelegt: Falls der Bund die Kommunen direkt entlastet, müsse das Geld "ungeschmälert den kommunalen Kassen zufließen". Sollte die Entlastung über die Eingliederungshilfe laufen, dann seien die Kommunen "maßgeblich mit zu entlasten".

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