Geldstrafe wegen Korruption

Saarbrücken · In der Korruptionsaffäre beim Landesamt für Zentrale Dienste hat das Amtsgericht Saarbrücken eine Geldstrafe von 12 600 Euro gegen einen Heizungsbauer verhängt. Er hatte einen Sachbearbeiter geschmiert.

 Der Angeklagte hatte einen Sachbearbeiter beim Landesamt für Zentrale Dienste geschmiert.

Der Angeklagte hatte einen Sachbearbeiter beim Landesamt für Zentrale Dienste geschmiert.

Foto: Becker&Bredel

Welches Strafmaß ist angemessen für einen bislang unauffälligen Handwerksmeister, der - um beim Landesamt für Zentrale Dienste (LZD) weiter gut im Geschäft zu bleiben - einen Sachbearbeiter kräftig geschmiert hat? Konkret erfüllte er dem bereits zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilten Mann vom Amt auf Bestellung mehrere Wünsche. Er lieferte und montierte für dessen Eigenheim gratis eine hochwertige Edelstahlspüle, eine Entsalzungsanlage, einen Heizkörper, einen Lüfter und wartete die Heizungsanlage.

Oberstaatsanwalt Eckhard Uthe hatte in der LZD-Korruptionsaffäre für den 50-jährigen Heizungsbauer aus einem Saarbrücker Stadtteil einen Strafbefehl wegen Vorteilsgewährung über neun Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung samt Geldauflage von 10 000 Euro beantragt. Strafrichterin Wiebke Zimdars vom Saarbrücker Amtsgericht war ganz anderer Meinung. Aus ihrer Sicht sei dieser Antrag "überzogen". Eine Geldstrafe reiche vollkommen aus. Weil Richterin und Staatsanwalt sich nicht einigen konnten, wurde der Fall um den Firmenchef mit 13 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 1,8 Millionen Euro öffentlich verhandelt. Der geständige und reuige Handwerker ("Mittlerweile weiß ich, was ich da gemacht habe.") machte am Rande des Verfahrens keinen Hehl daraus: "Ich hätte auch den Strafbefehl, den der Oberstaatsanwalt wollte, akzeptiert." Mit der letztlich von Zimdars verhängten Geldstrafe über 12 600 Euro (180 Tagessätze zu 70 Euro) ist der Familienvater einverstanden.

Zuvor hatte der Anklagevertreter noch die Angaben des Handwerker , die dieser zum Umsatz mit dem LZD-Sachgebiet, in dem der inhaftierte Angestellte wirkte, gemacht hatte, deutlich korrigiert: Nicht etwa 20 000 Euro im Jahr, sondern mehr als 350 000 Euro in fünf Jahren. Dann durfte der Handwerker interessiert den offen ausgetragenen Dissens zwischen Richterin und Anklagevertreter verfolgen. Uthe warnte in seinem Plädoyer vor einer Zwei-Klassen-Justiz und einer Vorzugsbehandlung für Wirtschaftsstraftäter. Er habe schon erlebt, dass gegen Schwarzfahrer vor dem Amtsgericht für vier Taten eine Freiheitsstrafe verhängt wurde. Vorteilsgewährung an Amtsträger, also Schmieren, schalte den Wettbewerb aus und schade dem Vertrauen in die Unabhängigkeit der Verwaltung.

Zimdars lauschte Uthes Worten und verurteilte dann flott zu der Geldstrafe. Das Geständnis des Handwerkers dürfe bei der Strafzumessung nicht herabgesetzt werden. Die Anforderungen für eine Freiheitsstrafe seien "eindeutig nicht" erreicht. Und überhaupt: Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, dass Korruptionsdelikte härter bestraft werden, dann hätte er den Strafrahmen, der von Geldstrafe bis drei Jahre Haft reiche, ändern müssen.

Uthe kündigte Revision zum Oberlandesgericht an.

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