Für Implantate gilt nun eine Passpflicht

Saarbrücken · . Seit dem 1. Oktober müssen Kliniken und ambulante Zentren, die medizinische Implantate einsetzen, ihren Patienten einen Implantatpass aushändigen. Werden nachträglich Mängel festgestellt oder kommt es zu Produktrückrufen, können Patienten ´feststellen, ob sie betroffen sind.

Darauf machte die Techniker Krankenkasse aufmerksam.

Die neue Regelung sieht vor, dass der Pass für alle aktiven Implantate sowie für Herzklappen, nicht resorbierbare Gefäßprothesen und -stützen wie Stents, Gelenkersatz, Wirbelkörperersatzsysteme und Bandscheibenprothesen sowie Brustimplantate gelten soll. Neben dem Namen des Patienten enthält der Pass unter anderem den Namen des Herstellers sowie die Serien- und Typbezeichnungen des Produktes.

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