Für „Einzelkämpfer“ nichts übrig ?

Saarbrücken · Der NPD-Politiker Peter Richter hat den Regionalverband Saarbrücken verklagt. Kern der Frage: Ist es verhältnismäßig und gerecht, dass nur Fraktionen der Regionalversammlung Zuschüsse bekommen, die Fraktionslosen aber leer ausgehen?

Die kriegen alles und ich kriege nichts - so lautet zugespitzt die Beschwerde, die der fraktionslose NPD-Politiker Peter Richter vor dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG) gegen den Regionalverband Saarbrücken führt. Da auch drei weitere Mitglieder der Regionalversammlung ohne Fraktionsstatus sind - zu einer Fraktion gehören mindestens zwei Personen - ist die Entscheidung von breiterem Interesse.

Richter ist Rechtsanwalt und vertritt sich vor dem 2. Senat des OVG selbst. Gestern war die mündliche Verhandlung. Er wendet sich mit einer sogenannten Normenkontrollklage gegen eine Vorschrift in der Geschäftsordnung, die Zuschüsse an Fraktionen in der Regionalversammlung regelt. Wobei er grundsätzlich anerkennt, dass Fraktionen für das Funktionieren eines Parlamentes wichtig sind. Sie kanalisieren und bündeln Meinungen und beschleunigen Entscheidungen. Da sie personellen und sachlichen Aufwand haben, etwa für Geschäftsführer und Büros , erhalten sie zweckgebundene Zuschüsse. Über Höhe und Verteilungskonzept bestimmt die Regionalversammlung und hat dabei vom Gesetzgeber einen sehr hohen Ermessensspielraum eingeräumt bekommen. Im Regionalverband Saarbrücken erhalten die Fraktionen jährlich etwa 365 000 Euro Zuschüsse. Die größte Fraktion, die CDU , hat Anspruch auf etwa 90 000 Euro , plus fiktive Mietwerte der Büros von 21 000 Euro . Die Zwei-Mann-Fraktion der AfD kommt auf relativ hohe 36 000 plus 10 000 Euro .
Richter: Vergabe ist unlogisch

"Einzelkämpfer" wie Richter gehen dagegen leer aus. Er erhält nach eigenen Worten lediglich eine monatliche Aufwandsentschädigung von 243 Euro plus 25 Euro Sitzungsgeld, wie sie aber jedem - ehrenamtlich tätigen - Mitglied des Regionalparlamentes zustehen.

Richter argumentiert, die Zuschussvergabe sei unlogisch, der Verteilungsschlüssel verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und sei rechtswidrig. Man dürfe fraktionslose Mitglieder nicht völlig unberücksichtigt lassen. Anders als die Fraktionen, die dem Abgeordneten ja einen Apparat zur Verfügung stellten, sei der Fraktionslose darauf angewiesen, Geld aus der eigenen Tasche auszugeben, um Büros für Sitzungsvorbereitungen, Literatur, Bürgergespräche, Infomaterial und Veranstaltungen zu bezahlen. Das dürfe nicht so bleiben. Er müsse zumindest eine Grundausstattung erhalten, selbst wenn sie deutlich niedriger ausfalle als die Fraktionszuschüsse.

Kürzlich hatte Peter Richter in der Regionalversammlung beantragt, ein Viertel des Grundzuschusses der Fraktionen zu erhalten - und scheiterte. Auch die Kommunalaufsicht stand ihm nicht bei. Vor dem OVG verzichtete er nun darauf, Summen oder Anteile zu nennen.

Der Regionalverband Saarbrücken hält der Klage entgegen, dass der Fraktionsstatus ein zulässiges Differenzierungskriterium sei. Ein sachlicher Grund für die Differenzierung liege in der Aufgabenstellung der Fraktionen, den "technischen Ablauf der Arbeit des Beschlussgremiums in gewissem Grad zu steuern und damit zu erleichtern". Bei der Erfüllung dieser Aufgaben betrieben die Fraktionen in der Regionalversammlung einen notwendigen sachlichen und personellen Aufwand, der bei einem fraktionslosen Mitglied nicht anfalle.

Mit einer Entscheidung des Gerichtes ist in etwa zwei Wochen zu rechnen.

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