Für Bürgermeister ist mit 68 Schluss

Saarbrücken · Mit ihrem Vorstoß, das Mindestalter für Bürgermeister und Landräte auf 18 abzusenken und die Grenze nach oben abzuschaffen, sind die Piraten gestern im Landtag an der Mehrheit von CDU und SPD gescheitert.

Der CDU-Politiker Klaus Bouillon war mit seinen 67 Jahren zu alt, um noch einmal zur Bürgermeisterwahl in St. Wendel antreten zu dürfen. Seit einem halben Jahr ist er nun saarländischer Innenminister - eine Altersgrenze gibt es für dieses Amt nicht. Ein Höchstalter für Bürgermeister und Landräte sei willkürlich und diskriminierend, finden die Piraten im Landtag. Gestern brachten sie einen Gesetzentwurf ins Plenum ein, mit dem Ziel, die Altersgrenze abzuschaffen und das Mindestwählbarkeitsalter von 25 auf 18 abzusenken. "Wegen starrer Altersgrenzen sollte kein fähiger 24-Jähriger von der Kandidatur ausgeschlossen werden. Ebenso sollte kein fitter 66-Jähriger aus dem Amt scheiden müssen. Das ist altersdiskriminierend", sagte der Piraten-Abgeordnete Andreas Augustin . Die bestehende Regelung sei auch eine Diskriminierung des Wählers, der selbst entscheiden könne.

Unterstützung bekam er von Linken und Grünen. "Bundeskanzler kann man mit 18 werden, Beigeordneter nicht. Das zeigt, dass die Grenzen willkürlich gewählt und nicht mehr zeitgemäß sind", sagte der Grünen-Abgeordnete Michael Neyses . Auch die Linken-Abgeordnete Birgit Huonker sprach sich für die Volljährigkeit als untere Grenze und eine nach oben offene Regelung aus und betonte, es komme auf die Qualifikation an: "Entscheidend ist die Person, nicht das Alter."

An der Stimmenmehrheit der Regierungsfraktionen CDU und SPD scheiterte der Entwurf. "Aktuell sehen wir keinen Handlungsbedarf", sagte die CDU-Abgeordnete Ruth Meyer . In elf Bundesländern gebe es das passive Wahlrecht ab 18, ihr sei aber kein Fall eines Bürgermeisters unter 25 Jahren bekannt. Die bisherige Altersuntergrenze werde im Saarland nicht ausgeschöpft. 50 der 52 Bürgermeister seien zwischen 41 und 66 Jahre alt. Auch bei der oberen Grenze plädierte sie dafür, die bisherige Regelung beizubehalten, wonach man bei der Wahl höchstens 65 sein darf und mit 68 ausscheiden muss. "Irgendwann ist auch Zeit, Platz für Jüngere zu machen", sagte sie. Ihre Fraktion wolle abwarten, wie sich die Lockerung in anderen Bundesländern auswirke.

"Mit zunehmendem Alter sinkt die Leistungsfähigkeit und das Risiko von Erkrankungen nimmt zu", sagte der SPD-Abgeordnete Magnus Jung . Damit werde die Einsatzfähigkeit zum Wohle der Kommune auch eingeschränkt. Minister könnten nicht mit Bürgermeistern verglichen werden, da Minister jederzeit entlassen werden könnten. Dies sei für kommunale Wahlbeamte wie Bürgermeister nur sehr schwer möglich.

Meinung:Die Regelung ist absurd

Von SZ-Redakteur Daniel Kirch

Ob das Mindestalter für Bürgermeister von 25 auf 18 Jahre gesenkt werden soll, ist eine akademische Diskussion. Solange es kaum Bürgermeister unter 40 gibt, sollte sich der Landtag wichtigeren Themen zuwenden. Dass für Bürgermeister mit 68 Jahren aber Schluss sein muss, ist ein Witz. Für Abgeordnete gibt es keine Altersgrenze. Mit 70 oder 80 Jahren dürfte man nach geltendem Recht ohne Weiteres auch noch ein Ministerium mit Milliarden-Etat und tausenden Mitarbeitern führen - aber für ein Rathaus mit überschaubarem Haushalt und ein paar Dutzend Beschäftigten soll man mit 68 Jahren schon zu alt sein? Diese Regelung ist wirklich absurd.

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