Freund der Mutter missbraucht elfjähriges Mädchen

Saarbrücken/Saarlouis. Wegen teils schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes hat die Jugendschutzkammer des Landgerichts Saarbrücken jetzt einen 46-Jährigen aus dem Landkreis Saarlouis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Der Angeklagte bestritt die Übergriffe bis zuletzt

Saarbrücken/Saarlouis. Wegen teils schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes hat die Jugendschutzkammer des Landgerichts Saarbrücken jetzt einen 46-Jährigen aus dem Landkreis Saarlouis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Der Angeklagte bestritt die Übergriffe bis zuletzt. "Ich kann immer nur sagen, ich habe nichts getan", war sein letzter Satz nach den Plädoyers des Oberstaatsanwaltes, der Nebenklagevertreterin und seines Verteidigers. Aber die Richter glaubten dem heute 18-jährigen Opfer.Zugetragen haben sich die Übergriffe in den Jahren 2001 bis 2002. In einer Kurklinik lernte der Angeklagte die Mutter des damals elfjährigen Mädchens kennen. Er fand im Saarland eine Arbeit als Auslieferungsfahrer und zog aus der Eifel zu der neuen Partnerin und deren Tochter in den Landkreis Saarlouis. Die Frau war ebenfalls berufstätig und kam erst am späten Nachmittag von der Arbeit. Der Angeklagte war zeitlich viel früher wieder zu Hause und bereitete das Mittagessen für die aus der Schule heimkehrende Tochter. Dann schlug er dem Kind ein gemeinsames Mittagsschläfchen vor. Und dabei kam es regelmäßig zu den Übergriffen. Gegenüber seiner Mutter wagte das Mädchen nichts zu sagen. Als sie einmal bei einer Freundin übernachtete, offenbarte sie das Geschehen unter dem Siegel der Verschwiegenheit. Sie fand ein anderes Mittel, sich den ständigen Übergriffen zu entziehen. Regelmäßig schwärzte sie den neuen Lebenspartner wegen Alkoholkonsums bei ihrer Mutter an. Die stellte ihn vor die Alternative: entweder Alkohol oder ich. Der Mann verließ die Familie, gab sich vollends dem Alkohol hin und lebte jahrelang als Obdachloser auf der Straße. Das kindliche Opfer empfand das als ausreichende Bestrafung. Erst Jahre später im Verlauf eines Streites mit der Mutter erwähnte sie, was deren Partner damals mit ihr gemacht hatte. Die Frau ging gegen den Willen der Tochter zur Polizei und zeigte ihn an. Im Laufe des zweitägigen Prozesses kam auch die Freundin zu Wort. Die heute 20-Jährige erzählte, wie das Mädchen abends weinte, als es einmal bei ihr übernachtete. Dabei hat sie erfahren, was geschah. Sie musste Stillschweigen versprechen und hat sich bis zu dem jetzigen Verfahren daran gehalten.Wie oft in Missbrauchsprozessen stand die Aussage des Opfers gegen die Unschuldsbeteuerung des mutmaßlichen Täters. In diesem Fall war die Entscheidung des Oberstaatsanwaltes und der Richter eindeutig. Ohne Emotionen und ohne Tendenz, den Angeklagten zu belasten, sei über das Geschehen berichtet worden. Das Mädchen wollte den Prozess nicht und sagte von sich, das Geschehene ohne Folgeschäden verarbeitet zu haben. Mit der Verurteilung zu drei Jahren und vier Monaten folgte das Gericht dem Antrag des Oberstaatsanwaltes. Hätte der Angeklagte mit einem Geständnis der Frau die Zeugenbefragung vor der Öffentlichkeit erspart, hätte man möglicherweise über eine Bewährungsstrafe nachdenken können, sagte der Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte kann gegen das Urteil Revision einlegen. "Später haben wir nicht mehr darüber geredet." Die Freundin des Opfers über den Missbrauch

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort