„Freund der Familie“ wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

Saarbrücken · . Wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen in zwölf Fällen hat das Landgericht einen Gastwirt aus Neunkirchen zu eineinhalb Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Zudem muss der 60-Jährige 9000 Euro Schmerzensgeld an die Betroffene zahlen.Die junge Frau ist heute Anfang 20 und hatte im Alter von 14 Jahren beim Angeklagten, einem "Freund ihrer Familie" gelebt.

Der Mann kümmerte sich um das Mädchen an Stelle von dessen alkoholkranker Mutter. Er wurde "Ersatzpapa" für die Schülerin, sorgte für Erziehung und Fortkommen. Und diese Vertrauensstellung nutzte der Mann zu sexuellen Kontakten mit der Minderjährigen aus. Einige aus dem Umfeld hatten damals zwar ein ungutes Gefühl, dennoch passierte über Jahre nichts.

Erst 2012 berichtete die junge Frau einer Freundin und einer Psychologin von ihren Erlebnissen. Demnach sollen die Übergriffe bereits im Alter von elf Jahren angefangen haben. Der Angeklagte wies dies zurück. Er betonte, dass er sich dem Mädchen erst sexuell genährt habe, als dies 14 Jahre alt war. Dabei blieb es nun auch vor Gericht. Mögliche frühere Übergriffe ließen sich nicht mit der erforderlichen Sicherheit beweisen. Insoweit wurde der Angeklagte freigesprochen.

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