Freispruch nach Sex mit eigener Schwiegermutter

Saarbrücken · Das Landgericht hat einen Saarländer freigesprochen. Die Mutter seiner langjährigen Lebensgefährtin und Großmutter seiner kleinen Kinder hatte ihn der Vergewaltigung bezichtigt. Er hatte von freiwilligem Sex berichtet.

. "Der Angeklagte wird vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen." Nach vier Stunden im Strafprozess gegen einen Saarländer (49) war die Entscheidung der Richter klar: Gemäß dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" ließ sich nicht mehr aufklären, ob der Mann im Februar 2012 die Mutter seiner langjährigen Freundin und Großmutter seiner Kinder vergewaltigt hat oder nicht. Die Frau hatte dies behauptet - er hatte es zurückgewiesen und davon berichtet, dass er und seine nur wenige Jahre ältere "Schwiegermutter" einvernehmlich sexuellen Kontakt gehabt hätten.

Was genau in jener Nacht geschah, bleibt damit offen. Lediglich der grobe Rahmen steht fest. Danach fuhr die Frau gegen 23 Uhr mit dem Taxi zur Wohnung des Mannes, um über den Umgang mit ihren Enkelkindern (seinen Kindern) zu reden. Beide unterhielten sich und tranken Alkohol. Es gab einen kurzen sexuellen Kontakt. Danach fuhr die Frau gegen vier Uhr mit dem Taxi nach Hause. Von dort rief sie die Polizei an, weinte, nannte aber weder Namen noch Grund des Telefonats und legte wieder auf.

In dem Moment sei ihr klar geworden, dass sie den Vater ihrer Enkel nicht ins Gefängnis bringen wolle, sagte die Frau vor Gericht. Er kümmere sich doch gut um die Kinder. Also wollte sie nichts mehr sagen. Dabei blieb sie auch zunächst, als die Polizei nach dem Notruf bei ihr vorbeikam. Aber dann berichtete sie, wie der Mann in jener Nacht plötzlich Sex wollte. Sie sei angezogen gewesen und habe abgelehnt. Darauf habe er an sich selbst manipuliert. Einige Tage später schilderte die Frau bei der Polizei einen anderen Ablauf: Der Mann habe ihr "Nein" nicht akzeptiert, sie ausgezogen, zwei oder drei Minuten vergewaltigt und dann an sich manipuliert. Jetzt vor Gericht äußerte sie sich ähnlich, sprach aber von einem nur Sekunden dauernden sexuellen Kontakt. Fazit der Richter: Welche der geschilderten Varianten stimmt, welche nicht? Antwort: Wir wissen es nicht.

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