Freispruch – Fahren ohne Führerschein nicht erwiesen

Saarbrücken/Sulzbach · Als ein 66-jähriger Sulzbacher bei der Polizei eine Anzeige wegen Zuparkens seiner Garage erstattete, wäre der Schuss fast nach hinten losgegangen. Die Polizisten verpassten nicht nur dem Falschparker ein Knöllchen, sondern stellten auch fest, dass der sich beklagende Rentner keinen Führerschein besaß.

Dieser war ihm im Vorfeld wegen eines Verkehrsverstoßes entzogen worden. Auch nach Ablauf der Sperrfrist hatte er keinen Neuen beantragt. Weil der Rentner zudem sagte, er sei mit seinem Auto zur zugeparkten Garage gekommen, gingen die Beamten davon aus, er sei selbst gefahren, also Fahren ohne Führerschein . Die Folge: eine Geldstrafe von mehr als 3000 Euro und ein erneutes Fahrverbot.

Doch der Strafbefehl hatte vor den Amtsgericht Saarbrücken keinen Bestand. Richterin und Staatsanwältin glaubten dem Mann, dass er sich zur Garage fahren ließ. Außerdem war er von der Polizei nicht über seine Rechte informiert worden. Ergebnis: Freispruch in vollem Umfang.

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