Frau ohrfeigt Jungen und wird von Polizei gefasst

Saarbrücken · Die heftige Ohrfeige, die den Jungen traf, war noch meterweit zu hören. Eine Zeugin schaute genau hin, fotografierte schockiert und wütend zugleich die Täterin. Dann ging sie zur Polizei. Die ist begeistert von einer Frau, die nicht wegsah. Im Gegenteil.

 Symbolfoto.Location:Bayreuth

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Foto: Marcus Führer (dpa)

Da war ein Schlag ins Gesicht, und da war ein Jugendlicher, vom Schmerz und dem Schrecken gezeichnet. Und da ist eine Frau, die bei der Vernehmung sagte, ihr sei damals, am 20. August, im Deutsch-Französischen Garten wohl die Hand ausgerutscht. Nicht grundlos, sondern von zwei Teenagern gereizt. Die beiden sollen vor der heftigen Ohrfeige Nüsse auf die Enten im Ehrentalbach geworfen haben und frech geworden sein. Mathias Biehl, Leiter des Ermittlungs- und Servicedienstes der Polizei in Alt-Saarbrücken, hält die heftige Ohrfeige auf jeden Fall für falsch. "Das war aus unserer Sicht überzogen und unverhältnismäßig." Das zu entscheiden, sei nun Sache der Staatsanwaltschaft und womöglich der Richter.

Biehl ist wichtig, dass der Vorfall im DFG überhaupt herauskam. "Das verdanken wir einer Zeugin, wie wir sie nicht alle Tage haben. Die 25-Jährige fotografierte die mit Hund davonschlendernde Frau nach der Ohrfeige mit dem Handy und merkte sich genau, wohin die beiden gingen. Dann kümmerte die Zeugin sich um den aus ihrer Sicht grundlos Geohrfeigten und kam zu uns an den Ludwigsplatz, um Anzeige zu erstatten. Die Fotos der Zeugin und ihre Beobachtungen waren so gut, dass mein Kollege gleich wusste, wo er ansetzen konnte."

So stand der Name der Beschuldigten schneller fest als die Identität der beiden Jugendlichen. Weitere Recherchen führten den Ermittler dank des Handy-Fotos der Zeugin auf die Folsterhöhe und zu den beiden Jungs. Demnächst geht's ab mit den Akten zur Staatsanwaltschaft. Zurück bleibt am Ludwigsplatz die Freude über eine außergewöhnliche Zeugin. Biehl: "So wie sie müsste jeder handeln, wenn er eine Straftat sieht: Sie hat sich den Vorfall eingeprägt, ist der Täterin gefolgt, ohne sich zu gefährden, und hat und uns mit den Handyfotos enorm geholfen. Wohlgemerkt: Niemand muss sich als Zeuge in Gefahr bringen. Aber jeder sollte uns Bescheid sagen, sobald er das ohne Risiko machen kann."

Die Angst von Zeugen vor der Begegnung mit den Angeklagten nimmt Biehl ernst. Er entkräftet sie mit zwei Argumenten: "Dank des Zeugen ist der Angeklagte ja der Anonymität entrissen. Bei Drohungen gegen Zeugen wissen wir also, an wen wir uns halten. Wir sagen den Bürgern: Auch Sie könnten mal das Opfer sein und jemanden brauchen, der hinsieht - und aussagt."

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