Fraktionen müssen Ex-Mitglieder nicht zur Kasse bitten

Saarbrücken · (dik) Die Landtagsfraktionschefs von SPD, CDU und Grünen im Saarland können aufatmen. Die Saarbrücker Staatsanwaltschaft hat gestern der SZ bestätigt, dass ein Vorermittlungsverfahren wegen Untreue gegen bestimmte Fraktionsvorsitzende und andere Mitglieder des Fraktionsvorstands eingestellt worden sei. Der Steuerzahlerbund Saar hatte im Juni 2016 Strafanzeige gegen die Fraktionschefs gestellt, weil diese darauf verzichtet hatten, Schadensersatzansprüche gegen ehemalige Fraktionsmitglieder der Wahlperiode 2004 bis 2009 geltend zu machen. In einem Rechnungshofbericht war moniert worden, dass in diesen Jahren Steuermittel der Fraktionen unter anderem für Konzertkarten, Luxusessen und ausgeliehene Faschingskostüme verschwendet worden seien. Der Steuerzahlerbund forderte, dass 325 000 Euro von Abgeordneten, die von 2004 bis 2009 für CDU, SPD, Grüne und FDP im Landtag saßen, durch die jetzigen Fraktionschefs zurückverlangt werden müssten. Die FDP sitzt seit 2012 nicht mehr im Landtag. Da die Verschwendungsvorwürfe jedoch inzwischen verjährt seien, wäre ein Vorgehen der jetzigen Fraktionen von CDU, SPD und Grünen gegen ihre früheren Abgeordneten wertlos gewesen, teilte Christoph Rebmann, Sprecher der Staatsanwaltschaft, gestern der SZ mit. Der Chef des Steuerzahlerbunds Saar Christoph Walter war am Freitag nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

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