Flüchtlingskinder haben jetzt schneller Anspruch auf Bafög

Regionalverband · Als wichtigen ersten Schritt hat Regionalverbandsdirektor Peter Gillo die jetzt vorgelegte Novellierung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög) bezeichnet.In dem vom Bundeskabinett vorgelegten Entwurf ist vorgesehen, dass Nicht-EU-Bürger, die eine Aufenthaltserlaubnis haben oder geduldet sind, bereits nach 15 Monaten Ausbildungsförderung erhalten können.

Bislang ist das erst nach vier Jahren möglich. Diese Änderung - so erklärt Gillo - sei für einen Teil der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge von großer Bedeutung, die in immer größerer Zahl vom Jugendamt des Regionalverbandes in Obhut genommen werden.

Laut Gillo gibt es bei diesen jungen Menschen "eine geradezu absurde Situation". Das Jugendamt kümmere sich mit erheblichem Aufwand um die schulische und berufsvorbereitende Betreuung der Minderjährigen. Mit dem Erreichen der Volljährigkeit könne die Jugendhilfe zwar noch eine Zeit lang Unterstützung bieten, wenn aber "die Persönlichkeitsentwicklung abgeschlossen" sei, entfielen die gesetzlichen Grundlagen für weitere Hilfen. Viele von den Jugendlichen gerieten dann schon bald in die Zuständigkeit der Jobcenter, da die jungen Menschen - bislang - ja keinen Anspruch auf Bafög oder Berufsausbildungshilfe hatten. Und das wiederum habe zur Folge gehabt, dass die Jugendlichen die schulische oder berufliche Ausbildung abbrechen mussten, um überhaupt Hartz-IV-Leistungen erhalten zu können.

Gillo sagt: "Mit der Bafög -Novelle geht die Bundesregierung einen ersten Schritt in die richtige Richtung, auch wenn ich mir gewünscht hätte, dass die Änderung nicht erst Mitte 2016 in Kraft tritt. Um den betroffenen Flüchtlingen aber auch eine duale Berufsausbildung zu ermöglichen, müsste auch das Gesetz über die Berufsausbildungshilfe angepasst werden."

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