Flieger voll: Air Berlin lässt Urlauber in Ensheim stehen

Saarbrücken · Während seine Kollegen mit dem Flieger nach Mallorca abhoben, musste Leser-Reporter Detlef Engel in Saarbrücken zurückbleiben. Denn die Air-Berlin-Maschine, die Engel Richtung Süden befördern sollte, war überbucht.

Detlef Engel aus Schiffweiler wollte im Juni 2013 mit Kollegen von Saarbrücken nach Mallorca fliegen. Den Flug mit der Gesellschaft Air Berlin habe er bereits acht Monaten zuvor gebucht und bezahlt. Beim Einchecken am Abreisetag hätten alle Passagiere vor ihm einen Platz bekommen, schildert der SZ-Leser-Reporter. Doch als er an der Reihe gewesen sei, habe die Schalter-Mitarbeiterin gesagt, der Flieger sei voll.

"Das macht Air Berlin absichtlich, die Maschine ist überbucht", habe ihm das Flughafen-Personal erklärt. Für seine Unannehmlichkeiten sei ihm ein Reisegutschein versprochen worden, so Engel. Doch auf diesen warte er bis heute, acht Monate nach dem Vorfall, vergeblich. Ebenso auf die ihm laut Flugrechte-Verordnung zustehende Erstattung der Folgekosten. Stattdessen werde er immer wieder von der Fluggesellschaft vertröstet. Ihm bleibe deshalb wohl nichts anderes übrig, als zu klagen.

Warum die Maschine an jenem Tag überbucht war, dazu konnte Air-Berlin-Sprecher Mathias Radowski nichts sagen. Es könne aber aus verschiedenen Gründen wie einem Streik, dem Wetter oder einem technischen Defekt vorkommen, dass das Unternehmen nicht mit der ursprünglich geplanten, sondern einer kleineren Maschine fliegen müsse. Radowski: "Die Auswirkungen sind dann oft weitläufig." Für Fluggäste, die in einem solchen Fall zurückbleiben müssten, übernehme die Fluggesellschaft in der Regel jedoch die Kosten. Ob im Falle des SZ-Lesers "vielleicht irgendwo etwas verschüttgegangen" sei, werde überprüft.

Genaue Zahlen darüber, wie oft Maschinen überbucht sind, lägen ihm nicht vor, sagte der Sprecher. Ebenso wenig wollte er bestätigen, dass Air Berlin absichtlich einen gewissen Prozentsatz an Sitzen mehrfach vergibt, um wirtschaftlichen Schaden zu vermeiden, wenn Passagiere kurzfristig nicht erscheinen.

Der Verbraucherzentrale Saarland ist das Problem dagegen bekannt: "Das ist keine so schöne Praxis der Fluggesellschaften und für die Verbraucher sehr ärgerlich", erklärt Beraterin Yvonne Schmieder. Der Kunde habe dann Anspruch auf eine Entschädigung für die ihm zusätzlich entstandenen Kosten wie Verpflegung, Unterkunft und Telefonate sowie eine pauschale Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung, so Schmieder. Deren Höhe richtet sich nach der Flugdistanz und beträgt zwischen 250 Euro (unter 1500 Kilometer) und 600 Euro (über 3500 Kilometer). Die Beraterin rät dem SZ-Leser, einen Termin mit der Verbraucherzentrale auszumachen.

Offizielle Beschwerdestelle für Fluggäste ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Werden hier Überbuchungen angezeigt, könne diese ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen das Luftfahrt-Unternehmen einleiten, erklärt LBA-Sprecherin Cornelia Cramer. 2013 gab es diesbezüglich 328 Beschwerden. Zivilrechtliche Ansprüche wie Ausgleichszahlungen oder Schadenersatz müsse der Fluggast aber bei dem jeweiligen Unternehmen selbst geltend machen. Werden sich beide Parteien nicht einig, könne der Verbraucher bei Flügen vor dem 1. November 2013 (also auch im Falle des SZ-Lesers) seine Ansprüche nur privatrechtlich, zum Beispiel über einen Rechtsanwalt, durchsetzen. Seit November 2013 kann auch die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr zur außergerichtlichen Einigung eingeschaltet werden.

Den Tipp für diesen Artikel bekamen wir von SZ-Leser-Reporter Detlef Engel aus Schiffweiler. Wenn Sie auch Interessantes zu erzählen haben, hinterlassen Sie eine Sprachnachricht unter Tel. (06 81) 5 95 98 00 oder schicken Sie eine E-Mail an leser-reporter@sol.de oder über unser Onlineformular unter www.saarbruecker-zeitung.de/leserreporter.

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