Flexi-Quoten für die Verwaltung

Saarbrücken · Keine Frauenquote für alle, sondern individuelle Ziele je nach Dienststelle, die innerhalb von vier Jahren erreicht sein soll: Das sehen die Eckpunkte für ein neues Gleichstellungsgesetzes im Saarland vor.

Von alleine hat sich zu wenig getan. Und das, obwohl das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) bereits seit 1996 "den Abbau bestehender Unterrepräsentanzen von Frauen auf allen Funktions- und Einkommensebenen" vorschreibt. Mehr Frauen in Führungspositionen des öffentlichen Dienstes bringen, ist daher ein Ziel des neuen LGG, dessen Eckpunkte Sozialminister Andreas Storm (CDU) gestern vorgestellt hat. Zuvor hatte das Kabinett einstimmig den Vorschlägen zugestimmt. Darüber hinaus soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert sowie die Stellung der Frauenbeauftragten gestärkt werden.

Storm betonte, es bestehe "nach wie vor Handlungsbedarf hinsichtlich eines gleichen Zugangs von Frauen zu Beförderungsstellen sowie zu Leitungspositionen und Entscheidungsgremien". Denn obwohl der Frauenanteil im Öffentlichen Dienst bei rund 53 Prozent liegt, waren 2012 in den Saar-Ministerien auf der obersten Leitungsebene, bei den Abteilungsleitern, 14,3 Prozent Frauen. Bei den Referatsleitern lag ihr Anteil bei 38,4 Prozent. Die Novellierung des LGG ist im Koalitionsvertrag verankert. Unter der Regie von Staatssekretärin Gaby Schäfer (CDU) haben Frauenbeauftragte von Landes- und Kommunalbehörden, Gewerkschaften, Hochschulen, Regierungsfraktionen und Polizei die Eckpunkte erarbeitet.

Eine verbindliche Frauenquote für alle Bereiche sehen die Eckpunkte nicht vor. Stattdessen soll es "flexible Zielquoten" geben. Das bedeutet: Jede Dienststelle der Landesverwaltung wird selbst verbindlich festlegen müssen, welches Ziel sie sich zur Erhöhung des Frauenanteils in einem Zeitraum von vier Jahren setzt. Damit würden die unterschiedlichen Ausgangslagen berücksichtigt, sagte Storm. So könnten sich Dienststellen, die bereits heute einen Frauenanteil von 30 Prozent hätten, andere Ziele stecken als solche, in denen der Frauenanteil bei unter zehn Prozent liegt. Vier statt bisher drei Jahre sollen die Frauenförderpläne gelten, in denen neben einer Quote auch Maßnahmen benannt werden müssen, wie die Ziele erreicht werden sollen. Eine Benachteiligung von Männern sieht er nicht: "Das bedeutet jetzt nicht, dass für frei werdende Referatsleiterstellen nur noch Frauen in Frage kommen. Auch gute, leistungsstarke Männer werden in Zukunft ihre Chance haben."

Um Familie und Beruf besser zu vereinbaren, sollen Teilzeitbeschäftigung und Telearbeit auch für Leitungsfunktionen ermöglicht werden. Frauenbeauftragte sollen als "Hüterinnen des LGG" (Storm) eine Klagebefugnis erhalten, wenn ihre Rechte nicht eingehalten werden oder sie Verstöße gegen den Frauenförderplan monieren. Ist ein Schlichtungsverfahren erfolglos, sollen sie vor dem Verwaltungsgericht klagen können. Sie entscheiden auch mit über die Zielvorgaben.

Der Geltungsbereich des LGG soll ausgeweitet werden und künftig für juristische Personen des Privatrechts oder Personengesellschaften mit Mehrheitsbeteiligungen der öffentlichen Hand gelten - also auch für Landesbetriebe und Gesellschaften, an denen das Land über 50 Prozent der Anteile besitzt. Storm hofft, auf diese Weise in den Wirtschaftssektor einwirken zu können.

Das LGG betrifft nicht nur Leitungsfunktionen, sondern alle Bereiche und Gehaltsgruppen, in denen ein Geschlecht unterrepräsentiert ist. Da etwa bei den Erzieherinnen ein hoher Frauenüberschuss besteht, müssten Maßnahmen ergriffen werden, um dort den Männeranteil zu erhöhen. Die frauenpolitischen Sprecherinnen von CDU- und SPD-Fraktion, Dagmar Heib und Magriet Zieder-Ripplinger, lobten die geplanten Änderungen als "eine deutliche Verbesserung". Die Eckpunkte trügen dazu bei, die Gleichberechtigung in Zukunft mehr zu fördern.

Bis Juni soll ein Gesetzentwurf dem Kabinett vorgelegt werden. Nach der Debatte im Landtag soll es zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.

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