Fans dürfen draußen mitfiebern

Saarbrücken · Wenn die deutsche Nationalmannschaft in Brasilien um den WM-Titel kämpft, werden viele Fans auf dem St. Johanner Markt die Daumen drücken – bei Verlängerung oder Elfmeterschießen sogar bis ein Uhr nachts. Wie das beim Public Viewing geregelt wird, entscheidet eine Landesbehörde.

 Gebannt schauten diese Fans das Spiel um den dritten Platz während der Weltmeisterschaft 2010 in Südafrika am Staden auf einer Großbildleinwand. Die deutsche Mannschaft siegte gegen Uruguay. Eine Leinwand wird's diesmal am Staden wohl nicht geben. Archivfoto: Becker&Bredel

Gebannt schauten diese Fans das Spiel um den dritten Platz während der Weltmeisterschaft 2010 in Südafrika am Staden auf einer Großbildleinwand. Die deutsche Mannschaft siegte gegen Uruguay. Eine Leinwand wird's diesmal am Staden wohl nicht geben. Archivfoto: Becker&Bredel

Das Fußballfieber steigt täglich: Am Donnerstag beginnt die Weltmeisterschaft (WM) in Brasilien, am 16. Juni ist das erste Gruppenspiel der deutschen Mannschaft gegen Portugal. Spätestens dann werden sich wieder viele Fans auf dem St. Johanner Markt versammeln, um gemeinsam im Freien dem Team von Bundestrainer Jogi Löw die Daumen zu drücken.

Für das Großereignis hat die Landesregierung den Lärmschutz mit einer Verordnung gelockert, erklärte am Freitag der Saarbrücker Verwaltungsdezernent Jürgen Wohlfarth. Darin stehe, dass die Fußballfans die WM-Gruppenspiele vor den Kneipen auf dem St. Johanner Markt bis 23 Uhr schauen dürfen, bis Mitternacht gebe es dann noch Getränke. Die Gruppenspiele der deutschen Mannschaft beginnen um 18 und 21 Uhr. Ab dem Achtelfinale - wenn vielleicht erst nach einer Verlängerung oder Elfmeterschießen der Sieger feststeht - darf bis ein Uhr nachts draußen mitgezittert werden, erklärte der Dezernent. Falls sich eine Partie bis nach ein Uhr hinziehen sollte, werde aber kein Fan weggejagt.

Wohlfarth stellte klar, dass die Gastronomen darauf achten müssen, dass die Gäste diese Zeiten auch einhalten. Die Ein-Uhr-Regel gelte auch in anderen Wohngebieten. Beliebt ist zudem das gemeinsame Spielegucken auf einer Großbildleinwand (Public Viewing). Hier gelte die Bundesverordnung, erläuterte Wohlfarth. Wer eine Leinwand aufstellen will, müsse beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) einen Antrag stellen. Die Behörde entscheide dann im Einzelfall, wie lange dort geschaut und getrunken werden darf und berücksichtige auch die Interessen der Nachbarschaft. Nach dem Spielende werde wohl auch dort Ruhe einkehren. Wohlfarth erklärte, seines Wissens sei beim LUA nur ein Antrag für Public Viewing auf Big Island eingegangen. Am Ulanen-Pavillon werde es keine Leinwand geben, sagte Jonas Kirch, Geschäftsführer der Ulanen Gastro GmbH. Das habe sich beim letzten Mal nicht gerechnet. Stattdessen werde er zehn Fernseher in der Nähe der Bierbänke aufstellen.

Die Polizei erwartet auch wieder Autokorsos, wenn Fußballfans nach den Siegen ihrer Mannschaften hupend durch die Straßen fahren. Georg Himbert, Sprecher der Landespolizeidirektion, sagte, die Beamten würden keine Spielverderber sein. Die Fans müssten sich aber an die Straßenverkehrsordnung halten. Alkohol am Steuer und das Ignorieren roter Ampeln seien tabu. Mal sehen, wer nach dem WM-Finale am 13. Juli hupend auf den Straßen feiert.

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