Ex-Schwerverbrecher Walter H. kämpft um seine Freiheit

Saarbrücken · Der Berufungsprozess des Gewaltverbrechers Walter H. geht in die Verlängerung. Ein psychiatrischer Gutachter nannte ihn bei der Verhandlung am Samstag rückfallgefährdet.

Das Landgericht Saarbrücken wird voraussichtlich kommenden Freitag entscheiden, ob der frühere Gewaltverbrecher Walter H. (67) wieder ins Gefängnis muss oder nicht. Wie die Richter urteilen werden, ist auch nach einer rund sieben Stunden langen Beweisaufnahme am vergangenen Samstag offen. Die Sonderschicht bei der Justiz am Wochenende war nötig geworden, weil ein psychiatrischer Sachverständiger kurzfristig an keinem anderen Termin kommen konnte. Der Sachverständige bezeichnete H. laut SR als nach wie vor rückfallgefährdet und nicht therapierbar, da er unter einer Persönlichkeitsstörung und einer Minderbegabung leide. Doch bei einer effektiven und engmaschigen Kontrolle sei die Wahrscheinlichkeit von weiteren schweren Straftaten als sehr gering einzuschätzen.

H. wird vorgeworfen, dass er gegen Weisungen der Justiz verstoßen habe, die sein Leben in Freiheit reglementieren. Ein ganzer Katalog von Vorgaben soll sicherstellen, dass der mehrfach wegen schwerer Gewaltdelikte mit sexuellem Bezug verurteilte Saarländer nicht wieder rückfällig wird. H. hatte insgesamt vier Frauen angegriffen, eine davon vergewaltigt und ermordet. Er stand bei all seinen Taten Alkoholeinfluss. Er saß dafür nach eigener Aussage insgesamt 38 Jahre im Gefängnis oder in der geschlossenen forensischen Psychiatrie .

Auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts musste er 2013 freigelassen werden. Seitdem gilt, dass H. keinen Alkohol trinken darf und ständig über das Handy erreichbar sein muss. Daran soll er sich im September 2014 nicht gehalten haben. Er soll erst in einer Kneipe in Völklingen Alkohol getrunken haben und danach über Stunden telefonisch nicht erreichbar gewesen sein. H. wurde deshalb in erster Instanz vom Amtsgericht Saarbrücken im Juli 2015 zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Dagegen wehrt er sich vor dem Landgericht.

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