Ex-FDP-Abgeordneter verliert Prozess

Saarbrücken/Saarlouis · Das Oberverwaltungsgericht hat ein Urteil der ersten Instanz in der Affäre um den Dienstwagen des Ex-FDP-Abgeordneten Christoph Kühn aufgehoben. Demnach hatte der Politiker keinen Anspruch auf Fahrtkosten aus der Landeskasse.

 Der ehemalige FDP-Abgeordnete Christoph Kühn. Foto: bub

Der ehemalige FDP-Abgeordnete Christoph Kühn. Foto: bub

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Im Rechtsstreit des früheren FDP-Parlamentariers Christoph Kühn (50) gegen den Saar-Landtag wegen der Erstattung von Fahrtkosten hat der zweite Senat des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) in Saarlouis ein zumindest vorläufiges Schlusswort gesprochen. Die Richter bestätigten die Auffassung der Landtagsverwaltung, wonach Kühn, der von September 2009 bis April 2012 Abgeordneter war, keinen Anspruch auf Fahrkostenerstattung (451 Euro pro Monat) hatte. Der Grund dafür: Kühn stand ein von der damaligen FDP-Fraktion mit Behörden-Sonderrabatt geleaster BMW zur Verfügung. Deshalb musste der liberale Abgeordnete Ende 2011 den Betrag von 10 291,28 Euro (einschließlich 500 Euro Zinsen) an den Landtag erstatten. Kühn hatte nach eigenen Angaben sämtliche Kosten für das Fahrzeug selbst bezahlt.

Das OVG teilte jetzt in einer Pressemitteilung mit, es handele sich "bei einem Fahrzeug, das einem Abgeordneten vom Land oder einem Dritten mit der Intention der Nutzung zur Ausübung des Mandats zur Verfügung gestellt werde, um einen Dienstwagen" im Sinne des Abgeordnetengesetzes. Kühn habe dem Landtag auch nicht mitgeteilt, dass es sich um ein von der Fraktion geleastes Auto handele, sondern "dessen vermeintliche Bewertung" ("kein Dienstwagen") vorweggenommen.

Das Verwaltungsgericht hatte ursprünglich im November 2013 der Klage Kühns stattgegeben und den Landtag zur Zahlung verurteilt. Diese Entscheidung der ersten Instanz korrigierte das OVG jetzt. Revision gegen ihr Urteil haben die Saarlouiser Richter nicht zugelassen.

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