Ex-Anwalt muss wegen Millionen-Untreue in Haft

Saarbrücken · . Wegen Untreue hat das Landgericht einen früheren Anwalt zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte habe als Testamentsvollstrecker eines millionenschweren Nachlasses zu Unrecht 75 000 Euro zu viel Gebühren kassiert und zudem 1,4 Millionen Euro nicht getreu den Vorgaben der Erblasserin ausgegeben.

Die 2003 verstorbene Frau habe das Geld an wohltätige Organisationen spenden wollen, so die Richter. Daraufhin habe sich beim Testamentsvollstrecker ein Mann aus Belgien gemeldet und behauptet, er sei als Empfänger dieses Geldes gedacht. Anschließend habe der Angeklagte das Geld via Schweiz an den Belgier überwiesen. Der habe eine Million Euro bar abgehoben, deren Verbleib unklar sei, und den Rest ausgegeben. Der Verteidiger will das Urteil anfechten. Aus seiner Sicht habe der Angeklagte zwar mehr prüfen müssen. Aber dies sei nur fahrlässig passiert und ein Fall für möglichen Schadensersatz aus der zivilrechtlichen Haftung des Ex-Anwalts. Es sei kein vorsätzliches, strafbares Tun.

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