„Es kann nahezu jeden treffen“

Zum Schutz vor Überschwemmungen und anderen Elementarschäden an Häusern empfiehlt die Verbraucherzentrale (VZ) des Saarlandes den Abschluss einer gesonderten Versicherung. Der Versicherungsschutz sei am besten bezahlbar, wenn die Risiken auf viele Schultern verteilt werden, sagt VZ-Geschäftsführer Jürgen Zimper im Gespräch mit SZ-Redakteur Daniel Kirch. Daher ist er für eine Pflichtversicherung.

 Heftige Regengüsse haben in Sulzbach für überflutete Keller gesorgt. Die Verbraucherzentrale rät zu einer gesonderten Versicherung für Schäden dieser Art.

Heftige Regengüsse haben in Sulzbach für überflutete Keller gesorgt. Die Verbraucherzentrale rät zu einer gesonderten Versicherung für Schäden dieser Art.

Foto: Becker&Bredel

Herr Zimper, haben Sie schon eine Versicherung gegen Elementarschäden abgeschlossen?

Zimper: Ich werde es tun, denn es hat sich gezeigt, dass es auch Haushalte treffen kann, die vorher nicht mit einem solchen Schadensereignis gerechnet haben. Die Versicherungswirtschaft erwartet auf der Basis von Expertisen des Deutschen Wetterdienstes eine Zunahme großer Schadensereignisse . Wir müssen uns deshalb fragen, wie man sich gegen solch existenzielle Risiken absichern kann. In der Vergangenheit haben wir mit Informationskampagnen eher für eine freiwillige Zusatzversicherung gegen Elementarschäden plädiert.

Und jetzt sind Sie dafür, die Versicherung zur Pflicht zu machen?

Zimper: Perspektivisch werden wir nicht umhinkommen, eine Versicherungspflicht ernsthaft zu prüfen. Bei existenziellen Risiken macht das ganz großen Sinn. Denn die Frage ist: Wie entwickeln sich die Prämien, wenn solche Schadensereignisse immer häufiger vorkommen? Das oberste Ziel ist, dass es für die Verbraucher einen bezahlbaren Versicherungsschutz gibt und dass niemand ausgeschlossen wird. Wenn sich wie bisher nur vergleichsweise wenige Haushalte für eine solche zusätzliche Versicherung finden, wird das in Zukunft schwer. Letztlich ist ein solcher Versicherungsschutz besser bezahlbar, wenn man die Risiken auf viele Schultern verteilt. Solche Pflichtversicherungen haben wir übrigens bereits in der Schweiz, in Spanien und in Frankreich.

Was kostet eine Elementarschaden-Versicherung?

Zimper: Es gibt unter den Versicherern verschiedene Tarifmodelle und große Preisunterschiede, je nachdem, wie groß die Eigenbeteiligung in einem Schadensfall ist. Zusatzversicherungen gibt es schon für 100 Euro im Jahr oder noch weniger. Es hängt weiter davon ab, wie groß das Haus ist und in welcher Gefährdungszone es liegt. Die Versicherungswirtschaft hat vier Gefährdungszonen definiert.

Warum sollte jemand über eine Versicherungspflicht Schäden anderer Hauseigentümer mitbezahlen, wenn sein eigenes Haus gar nicht in einem Risikogebiet liegt?

Zimper: Die Versicherungswirtschaft schreibt in ihrem Naturgefahren-Report 2014, dass 50 Prozent der Hochwasserschäden des Jahres 2013 in Regionen fernab der großen Flüsse eingetreten sind. Es kann nahezu jeden treffen. Parallel dazu ist die öffentliche Hand gefordert, Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Der Staat muss zum Beispiel Überschwemmungsgebiete einrichten, wie im Saarland schon geschehen, Bebauungspläne und Vorschriften dementsprechend ändern. Es versteht sich von selbst, dass in Hochrisikogebieten keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden dürfen. Letztlich brauchen wir ein ganzheitliches Vorgehen.

Gegen eine Pflichtversicherung bringen Juristen verfassungsrechtliche Bedenken vor.

Zimper: Eine Pflichtversicherung kann nur greifen, wenn das öffentliche Interesse an einer Vermeidung existenzieller Risiken überwiegt. Wir haben Versicherungspflicht bei Fremdschäden, etwa bei der Auto-Haftpflicht, aber auch bei Eigenschäden, nämlich die Krankenversicherung. Von daher gehen wir davon aus, dass eine solche Versicherungspflicht verfassungskonform wäre.

Zum Thema:Als Elementarschäden werden Schäden bezeichnet, die durch die Natur hervorgerufen werden. Sturm-, Hagel- und Blitzschlag-Schäden sind laut Verbraucherzentrale über die Gebäudeversicherung abgesichert. Für andere Schäden wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder Schneedruck ist aber eine Elementarschaden-Versicherung nötig. Sie wird in Kombination mit einer Gebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen. Die Versicherer können den Versicherungsschutz verweigern, wenn ein Haus beispielsweise in einem Hochwasser-Risikogebiet liegt oder bei starkem Regen bereits mehrfach der Keller vollgelaufen ist. kir

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