Ermittlungen gegen früheren Strafrichter vor dem Abschluss

Saarbrücken · Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung gegen einen früheren Strafrichter am Amtsgericht Saarbrücken , stehen vor dem Abschluss. Der Jurist ist zwischenzeitlich von der Justiz in eine andere Behörde abgeordnet.

Er darf sein Richteramt vorerst nicht ausüben. Nach Angaben von Pressestaatsanwalt Christoph Rebmann werde dem Beschuldigten, der bisher von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, zur Sache keine Angaben zu machen, jetzt noch - wie üblich - "rechtliches Gehör" gewährt. Sein Verteidiger habe nach Einsicht in die Akten eine Stellungnahme angekündigt.

Der 33-jährige Richter soll bei einer justizinternen Fastnachtsveranstaltung am 12. Februar dieses Jahres ("Fetter Donnerstag") einem Oberwachtmeister im Streit einen Bierkrug ins Gesicht geschlagen haben. In dem Fall mussten, so die Staatsanwaltschaft, zahlreiche Zeugen vernommen und zudem mehrere Sachverständigen-Gutachten eingeholt werden. Die Ermittlungen zogen sich wohl auch deshalb hin, weil diese Gutachten erst erstellt werden konnten, nachdem über eine Beschwerde und eine Verfassungsbeschwerde des Betroffenen gegen eine richterlich angeordnete Durchsuchung entschieden war.

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