Ermittlungen gegen AfD-Kandidat: Ergebnis noch vor der Wahl

Saarbrücken · Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wird derzeit mit einer "Flut von Anfragen" konfrontiert. Wie ihr Sprecher Christoph Rebmann der SZ mitteilte, gilt das Interesse der Medien vor der Landtagswahl am 26. März dem Spitzenkandidaten der rechtspopulistischen AfD, Rudolf Müller. Gegen Müller hatte die Staatsanwaltschaft im September 2016 ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Müller steht im Verdacht, Hakenkreuz-Abzeichen in seinem Antiquitäten-Laden am St. Johanner Markt in Saarbrücken verbreitet und bevorratet zu haben. Das ist laut Pragraf 86a des Strafgesetzbuches verboten und kann mit Haftstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Verschiedene Medien, darunter der "Stern", hatten den Hakenkreuzorden-Handel Müllers publik gemacht. "Ich sehe darin grundsätzlich kein moralisches und erst recht kein strafrechtliches Problem", hatte der AfD-Spitzenkandidat dazu der SZ im September gesagt.

 Spitzenkandidat der AfD im Saarland: Rudolf Müller. Foto: dpa

Spitzenkandidat der AfD im Saarland: Rudolf Müller. Foto: dpa

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Auf die SZ-Frage, welche Beweismittel die Ermittler erhoben haben und ob es Durchsuchungen von Müllers Laden und seinen Privaträumen gab, erklärte Rebmann: "Wir sagen gar nichts dazu." Der momentane Verfahrensstand sei, dass dem Verteidiger Müllers Akteneinsicht gewährt worden sei. "Wir warten dessen Stellungnahme ab. Dann wird eine abschließende Entscheidung der Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren ergehen", sagte Rebmann. Die Einlassungsfrist für den Verteidiger laufe in dieser Woche ab. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft noch vor der Landtagswahl am 26. März Klarheit schafft, ob sie den AfD-Spitzenkandidaten anklagt. "Eine Entscheidung sollte Ende der Woche ergehen", erklärte Rebmann.

Parallel ist derzeit eine Verfassungsklage vor dem Saar-Verfassungsgerichtshof (VGH) anhängig. Gilbert Kallenborn, ein Bürger jüdischen Glaubens, hatte die Klage eingereicht, weil die Verwaltungsgerichte in Saarlouis seine Klage wegen des Verkaufs von NS-Orden auf einem Saarlouiser Flohmarkt durch einen Händler aus Stiring-Wendel im April 2016 abgeschmettert hatten. Der VGH wartet dazu noch auf eine Stellungnahme des saarländischen Justizministers Reinhold Jost (SPD).

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