Erlass trifft vor allem die Armen

Saarbrücken/Sulzbach · Schulausflüge und Lehrfahrten gehen oft ordentlich ins Geld. Bildungsminister Ulrich Commerçon hat einen neuen Schulfahrten-Erlass herausgegeben, um die Kosten zu deckeln. Und dafür wird er heftig kritisiert.

10 Euro für den Besuch eines französischsprachigen Films, 15 Euro für die Fahrt zur Ausstellung nach Trier, 350 Euro für den Aufenthalt in einem Meeresbiologiezentrum in der Bretagne, 450 Euro für eine Schneesportwoche - die Kosten für Schulausflüge und Lehrfahrten reißen mitunter große Löcher in die Haushaltskassen der Eltern . Um das zu verhindern, hat Bildungsminister Ulrich Commerçon einen neuen Schulfahrten-Erlass herausgegeben. Künftig sollen etwa für eintägige Schulwanderungen nur noch sechs Euro pro Jahr und Schüler ausgegeben werden dürfen, für fünftägige Fahrten ins Ausland nur noch 140 Euro.

"Das ist das Ende der Lehrfahrten, wie wir sie kennen", sagt Gabriele Missy-Kallenbach, Schulleiterin des Theodor-Heuss-Gymnasium (THG) in Sulzbach. "Viele unserer Schüler gehen auf Klassenfahrten erstmals in ein Theater, ein Konzert oder eine Ausstellung. Auch das ist Teil unseres Bildungsauftrages. Doch von Sulzbach aus muss ich zu solchen Veranstaltungen immer fahren. Da entstehen Kosten ."

Ähnlich sieht es Ulrike Kleer, Schulleiterin der Gemeinschaftsschule Rastbachtal. "Wir haben viele Kinder, deren Eltern sich keinen Urlaub am Meer oder in den Bergen leisten können. Das konnten wir bisher den Kindern mitgeben. Und das wird ihnen jetzt genommen." Die Aussage, der Minister wolle mit dem Erlass verhindern, dass Schüler die Ausflüge und Fahrten nicht mitmachen können, weil ihnen das Geld fehlt, kann sie nicht nachvollziehen. "Alle Schulen haben Fördervereine, die genau dann aushelfen", betont sie. "Es ist an unserer Schule noch nie ein Kind zurückgeblieben, weil es kein Geld für die Fahrt hatte."

"Die Argumentation, dass arme Familien sich die Kosten für Klassenfahrten und Ausflüge nicht leisten könnten, ist unverständlich", sagt auch Dagmar Trenz, jugendpolitische Sprecherin der Fraktion der Linken in der Regionalversammlung. "Das Bildungs- und Teilhabepaket übernimmt die Kosten in tatsächlicher Höhe. Das Sozialgesetzbuch kennt hier keine Obergrenze. Die hat jetzt unnötigerweise der Minister eingeführt und deckelt damit die Möglichkeiten des Bundesgesetzes." Damit könne das Bildungs- und Teilhabepaket nicht mehr in der vollen Höhe im Saarland greifen, denn es muss die landesrechtlichen Bestimmungen berücksichtigen. Betroffen seien davon ausgerechnet Schüler , deren Eltern im Hartz-IV-Bezug sind.

Auch Roman Wallrich, Leiter der Gemeinschaftsschule Bellevue, hat noch nie erlebt, dass ein Schüler aus finanziellen Gründen zuhause bleiben musste. Dafür sorgen sogar die Schüler selbst. "Unsere Schüler organisieren mehrmals im Jahr aus Solidarität Aktionen wie den Kuchenverkauf in den Pausen, um so die Schüler zu unterstützen, die sich Klassenfahrten und Schulausflüge nicht leisten können." Diese Gruppendynamik sieht er jetzt in Gefahr. "Die Grundidee, die hinter dem Erlass steht, finde ich aber positiv, vor allem für Eltern , die mehrere schulpflichtige Kinder haben. Im Detail ist der Erlass aber viel zu restriktiv", sagt er. Wallrich kritisiert etwa die Ein-Tag-Regelung für Schulausflüge und Wandertage. Viele interessante pädagogische Angebote, etwa im Urwald vor den Toren der Stadt mit Übernachtung im Freien, würden so wegfallen. Eine Sache ist Ulrike Kleer noch wichtig: Die Übergangsregelung greife zu kurz. Die besagt, dass der Erlass nicht für bereits gebuchte Fahrten greift. Generell gilt jetzt: In den Klassen sieben bis zehn sind insgesamt nur noch fünf Tage Klassenfahrt erlaubt. "Manche 7. Klassen hatten aber im vergangenen Jahr schon einen mehrtägigen Aufenthalt im Schullandheim. Die können jetzt keine Abschlussfahrt mehr machen. Das geht nicht", findet Kleer. > Interview mit Minister Commerçon:

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