Eltern fordern Kita-Beitrag zurück

Saarbrücken · Im Kita-Streik zeichnet sich keine Lösung ab. Die Kommunen sparen jeden Tag die Gehälter für die streikenden Erzieher, kassieren aber weiter die Gebühren der Eltern. Diese fordern das Geld zurück.

Wenn der vierjährige Aragon keinen Platz in einer Notkita bekommt, muss er zurzeit tagsüber mit seiner Mutter in den Friseursalon. "Eine Ersatzbetreuung kann ich mir nicht leisten und meine Verwandten wohnen nicht in der Nähe", sagt Stephanie Michels aus Püttlingen. Sie hat Verständnis für den Streik der Erzieherinnen, nicht aber dafür, dass die Kommunen als Kita-Träger durch den Streik sparen. Diese ziehen weiter die Kita-Gebühren ein, müssen das Geld aber nicht für das Personal ausgeben. Denn während des Streiks werden die Löhne von den Gewerkschaften gezahlt. "Bisher baden den Streik die Eltern aus. Den Trägern, die weiter die Einnahmen kassieren, ist alles wurscht", so ihr Eindruck.

Michels und andere Eltern wollen sich schriftlich bei der Stadt beschweren und eine Rückerstattung einfordern.

"Wir gehen nicht davon aus, dass es Ansprüche an die Träger auf anteilige Rückerstattung des Beitrags gibt", sagt die Geschäftsführerin des Saarländischen Städte- und Gemeindetags (SSGT), Barbara Beckmann-Roh. Nachdem es einige Anfragen gegeben habe, wie mit der Forderung nach Rückerstattung umzugehen sei, habe der SSGT ein Schreiben an alle Bürgermeister geschickt. Der SSGT weist darauf hin, dass bereits oft in den Satzungen eine Erstattung oder Beitragsreduzierung ausgeschlossen sei, wenn es zu einem Streik kommt. "Zum anderen sind Elternbeiträge keine kostendeckende Leistung für die laufenden Betriebs- und Personalkosten ", nennt Beckmann-Roh ein weiteres Argument. Viele Kommunen im Saarland nähmen derzeit weniger als die erlaubten 25 Prozent Elternanteil für die Personalkosten . Des Weiteren sei das Streikrecht durch das Grundrecht geschützt. "Streiks zählen als höhere Gewalt und die Kosten werden von der Allgemeinheit getragen", sagt sie. Es gebe im Saarland - anders als für manche klamme Kommune in Nordrhein-Westfalen - keine Vorschrift, die es den Kommunen verbieten würde, Eltern die Beiträge zu erstatten. "Ich gehe angesichts der Finanzlage der Kommunen aber davon aus, dass so eine Entscheidung nicht getroffen wird", sagt Beckmann-Roh.

Einige Kommunen in Deutschland machen hier eine Ausnahme. So wollen unter anderem die hessischen Kommunen Kaufungen und Hanau die Beiträge für die Streiktage zurückzahlen. Die Stadt Saarbrücken kündigte auf SZ-Anfrage an, die Gebühren nicht zu erstatten. "In der Benutzersatzung für die Kitas steht, dass bei einer Angebotsreduzierung, für die nicht die Stadt verantwortlich ist, kein Ersatz gezahlt wird", sagt Pressereferent Robert Mertes. Wie viel die Stadt spare, lasse sich erst Ende kommender Woche sagen, wenn die Mai-Gehaltsabrechnungen fertig seien. Noch lägen nicht alle Streikmeldungen vor, zudem werde der Streik tageweise abgerechnet.

Auch die Gemeinde Schmelz lehnt eine Erstattung ab. "Elternbeiträge sind kein Entgelt, das sich auf den einzelnen Tag herunterrechnen lässt, sondern eine Gebühr für das Gesamtjahr", sagt Bürgermeister Armin Emanuel (SPD ), der auch Vorsitzender des Kommunalen Arbeitgeberverbands Saar ist. Zudem verlange die Gemeinde einen Elternbeitrag, der nur 21 Prozent der Personalkosten decke. Einen Antrag von Eltern habe er bereits negativ beschieden, ein weiterer Sammelantrag liege auf seinem Tisch. Anders sehe es beim Essensgeld aus: "Das ist eine pro Mahlzeit hin abgerechnete Gebühr, die uns vom Unternehmen während des Streiks auch nicht in Rechnung gestellt wird. Da ist Luft."

Die Gewerkschaft Verdi rät Eltern , sich bei ihrem zuständigen Bürgermeister zu beschweren, um Druck aufzubauen. "Rechtlich gibt es aufgrund der Verträge keinen Anspruch auf Erstattung", räumt Verdi-Sekretär Stefan Schorr ein. Von einer juristischen Klage rät er daher auch ab.

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