Einladung zum Essen ist für Stadt-Mitarbeiter tabu

Saarbrücken. Ein Zehner für die Männer von der Müllabfuhr, ein Päckchen Kaffee für die Helferinnen beim Hausarzt, ein guter Wein für die lieben Geschäftspartner, hier noch eine Spende und da noch ein Präsent oder eine Einladung zum Essen. Keine Frage: Nicht nur die Weihnachtszeit, auch die ersten Tage des neuen Jahres sind die Zeit des Gebens und Dankens

 Städtische Mitarbeiter dürfen sich auch nicht in eine Sushi-Bar einladen lassen. Foto: Oliver Dietze

Städtische Mitarbeiter dürfen sich auch nicht in eine Sushi-Bar einladen lassen. Foto: Oliver Dietze

Saarbrücken. Ein Zehner für die Männer von der Müllabfuhr, ein Päckchen Kaffee für die Helferinnen beim Hausarzt, ein guter Wein für die lieben Geschäftspartner, hier noch eine Spende und da noch ein Präsent oder eine Einladung zum Essen. Keine Frage: Nicht nur die Weihnachtszeit, auch die ersten Tage des neuen Jahres sind die Zeit des Gebens und Dankens.Wo aber hört das Danke-Sagen auf, und wo beginnt die Bestechung? Die Saarbrücker Zeitung hat sich bei der Stadtverwaltung erkundigt. Dort gibt es eine "Dienstanweisung Antikorruption". Darin steht klipp und klar: "Die Annahme oder das Versprechen von Zuwendungen und Vorteilen jeglicher Art von Unternehmen oder Personen, mit denen dienstliche Beziehungen bestanden, bestehen oder erkennbar bestehen werden, ist untersagt. Diese besondere Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des aktiven Dienstverhältnisses."

Das Verbot macht vor keiner Jahreszeit Halt, es gilt immer. "Es spielt keine Rolle, zu welchem Zeitpunkt eine Zuwendung angeboten wird, ob ein Verwendungszweck, wie die oft genannte Kaffeekasse, oder ein Anlass, etwa ein Jubiläum oder Weihnachten, herangezogen wird", heißt es. Ausdrücklich werden in diesen Zuwendungen unter anderem Geld, Gutscheine, Sachwerte, unentgeltliche Bewirtung und sonstige Vorteile genannt. Die Müllmänner dürften also auch kein Geld von Privatpersonen annehmen.

Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa einmalige Aufmerksamkeiten von geringem Wert. So gibt es in Form von Kalendern oder Kugelschreibern die Möglichkeit einer kleinen Gabe. Als geringwertig im Sinne der Dienstanweisung gelten Artikel bis 25 Euro. Bei Tagungen dürfen Stadtbedienstete auch bei den so genannten Erfrischungen oder bei Kaffee und Tee zugreifen.

Und wenn Oberbürgermeisterin Charlotte Britz oder Bürgermeister Ralf Latz als Repräsentanten der Stadt Saarbrücken bei einem Besuch ein Gastgeschenk überreicht wird, dann müssen sie dieses nicht zurückweisen.

Erlaubt ist es auch, zum Beispiel Vergünstigungen zu nutzen, die der Stadt oder all ihren Bediensteten zugänglich sind, wie etwa ein vergünstigter Eintritt bei der Saarmesse.

Bei vielen Firmen ist mittlerweile ein Verfahren beliebt, das jede Bestechungsgefahr umgeht: Sie schicken ihren Geschäftspartnern ihre besten Wünsche und weisen darauf hin, dass der Betrag, der für Präsente hätte ausgegeben werden können, für wohltätige Zwecke gespendet wurde.

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