Durchsuchungsbefehl gegen Amtsrichter

Saarbrücken · Im Rahmen der Ermittlungen gegen einen Strafrichter ordnete ein Gericht nach SZ-Informationen kürzlich eine Wohnungsdurchsuchung an. Die Kleidung, die der Mann bei der Tat trug, sollte sichergestellt werden.

Im Fall des Strafrichters, der bei einer justizinternen Fastnachtsveranstaltung einem Oberwachtmeister im Streit einen Bierkrug ins Gesicht geschlagen haben soll, fährt die ermittelnde Generalstaatsanwaltschaft schweres Geschütz auf. Nach Informationen unserer Zeitung aus Justizkreisen tauchten kürzlich Kriminalisten , die beim Landespolizeipräsidium auf besondere Ermittlungen spezialisiert sind, mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss in der Saarbrücker Privatwohnung des 33 Jahre alten Richters am Saarbrücker Amtsgericht auf. Ein Richterkollege hatte auf Antrag der Ermittler den entsprechenden Beschluss erlassen. Christoph Rebmann, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, bestätigte auf SZ-Anfrage, dass ein Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss ergangen ist.

Gegen den Strafrichter , der seit dem blutigen Vorfall an Weiberfastnacht in einem Sozialraum der Staatsanwaltschaft krankgeschrieben ist, laufen Untersuchungen wegen Verdachts der gefährlichen Körperverletzung. Angeblich kam es wegen einer als "Biene Maja" verkleideten Frau zu dem Streit, der Rettungsdienst und Polizei auf den Plan rief. Der 32-jährige Justizbeamte musste in einer Klinik behandelt werden.

Der schlagkräftige Richter hat offenbar noch vor dem Eintreffen der alarmierten Polizei das Fest verlassen. Zudem sollen die ermittelnden Beamten unter den feiernden Staatsanwälten, Richtern und Justizbediensteten kaum echte Tatzeugen gefunden haben. Um mögliche Sachbeweise wie Blutspuren von Opfer oder Täter auf Kleidungsstücken zu finden, erging daher der Durchsuchungsbeschluss. Dieser musste, so heißt es, aber nicht vollstreckt werden, weil der Richter die Sachen beim Hausbesuch der Kriminalisten freiwillig zur Verfügung stellte. Das Justizministerium hat - wie bereits berichtet - beim Richterdienstgericht die vorläufige Suspendierung des 33-Jährigen beantragt. Ihm soll die Führung seiner Amtsgeschäfte als Strafrichter bis auf Weiteres untersagt werden.

Nach Angaben von Pressesprecher Sigurd Wern ist dieses Disziplinarverfahren "durch die Grundsätze der Nichtöffentlichkeit und die Regelungen über die Geheimhaltung geprägt". Eine Hauptverhandlung sei nicht vorgesehen. Das Gericht unter Vorsitz des Lebacher Amtsgerichtsdirektors Günther Greis wird voraussichtlich Ende März nach Aktenlage entscheiden.

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