Dritte Anklage in Steueraffäre um Szene-Gastronomen

Saarbrücken · Nach den beiden bereits inhaftierten Saarbrücker Kneipenchefs ist jetzt auch deren 48 Jahre alte Geschäftspartnerin wegen Steuerhinterziehung angeklagt. Gegen einen Angestellten der Firma erging ein Strafbefehl.

In der Affäre um millionenschwere Steuerhinterziehung durch Gastronomen vom St. Johanner Markt in Saarbrücken legen Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung weiter hohes Tempo vor. Pressestaatsanwalt Christoph Rebmann bestätigte auf Anfrage, dass eine weitere Anklage wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen erhoben ist. Diese betrifft die 48 Jahre alte Geschäftspartnerin der beiden seit Juli inhaftieren Kneipenchefs. Wie ihre Kollegen, mit denen sie in einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts verbunden ist, soll sie sich vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts verantworten. Nach SZ-Informationen wird ihr Steuerhinterziehung in Höhe von etwa 800 000 Euro vorgeworfen. Hintergrund ist - wie bei ihren Kollegen, die wegen Hinterziehung von 2,6 Millionen Euro Steuern angeklagt sind -, dass Umsätze manipuliert und verschleiert worden sein sollen.

Verteidiger Jens Schmidt lehnte auf Anfrage jede Stellungnahme ab. Die Frau hat nach SZ-Informationen mit den Fahndern kooperiert und kann auf eine Bewährungsstrafe hoffen. Sie ist offenbar in der Anklage gegen ihre Ex-Partner als Zeugin benannt. Offen ist, ob das Landgericht die Anklagen gegen die 48-Jährige und gegen die inhaftierten Marktgastronomen gemeinsam verhandeln wird.

Ohne Hauptverhandlung soll das Verfahren gegen einen 44 Jahre alten Angestellten der Gastronomie-Gesellschaft abgeschlossen werden. Er hat ebenfalls die Ermittler bei ihrer Arbeit unterstützt und Angaben zu Art und Weise der Umsatzmanipulationen gemacht. Gegen ihn erging ein Strafbefehl über eine Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung. Als Auflage muss er 6000 Euro an die Staatskasse zahlen. Ob der Strafbefehl akzeptiert werde, will Rechtsanwalt Pascal Bastuck noch mit seinem Mandanten beraten.

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