Drei Jahre Haft wegen Untreue für Ex-Versicherungsangestellte

Saarbrücken. Eine Versicherungsangestellte ist gestern vom Saarbrücker Landgericht wegen gewerbsmäßiger Untreue zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Im Zeitraum zwischen 2001 bis 2005 hatte die Frau angeblich 190 Versicherungsfälle konstruiert oder bestehende wieder aufgenommen

Saarbrücken. Eine Versicherungsangestellte ist gestern vom Saarbrücker Landgericht wegen gewerbsmäßiger Untreue zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Im Zeitraum zwischen 2001 bis 2005 hatte die Frau angeblich 190 Versicherungsfälle konstruiert oder bestehende wieder aufgenommen. Nach einem umfassenden Geständnis handelten Verteidigung, Staatsanwältin und Gericht die Freiheitsstrafe für die Frau aus. Die 55-Jährige aus dem lothringischen Carling war seit 1973 bei der HUK Coburg Versicherung beschäftigt. Sie arbeitete sich zur Schadensachbearbeiterin hoch und hatte Vollmacht, Schäden bis zu 5000 Euro selbstständig zu regulieren. Angefangen hat die kriminelle Karriere harmlos: Eine Bekannte hatte einen Teilkaskoschaden und fragte, "kannst du da was für mich machen?". Durchschnittlich überwies sie zu Lasten der HUK Coburg 3500 Euro an Verwandte und Bekannte, wobei das Geld aufgeteilt wurde. Insgesamt ist der Versicherung so ein Schaden von 465000 Euro entstanden. Als sie herausfand, wie sie die Sicherungsvorkehrungen umgehen konnte, sprach sie Freunde und Bekannte darauf an: "Können wir nicht mal wieder einen Schaden machen?" Von den 190 angeklagten Betrügereien gab sie 181 zu. Dafür erhielt die Frau einen Strafbonus. Das Geld sei weg, es sei für schicke Autos und ein gutes Leben draufgegangen. Gegenüber ihrem Ex-Arbeitgeber hat die Angeklagte ein Schuldanerkenntnis unterschrieben. Doch auf das Geld wird die HUK lange warten müssen. "Den Schaden haben letztlich die Versicherungsnehmer", sagte der Vorsitzende in der Urteilsbegründung. jht

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