DNA-Spur überführt bewaffneten Räuber nach vier Jahren

Saarbrücken · Vier Jahre nach einem Überfall auf einen Restaurantbesitzer muss ein 27-Jähriger ins Gefängnis. Er hatte in dem Prozess jede Schuld von sich gewiesen. Eine DNA-Spur an einer gefundenen Maske wurde ihm zum Verhängnis.

. Wegen eines bewaffneten Raubes hat das Landgericht einen 27-Jährigen Sizilianer zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Nach Feststellung der Richter hatten der Angeklagte und ein Mittäter maskiert und bewaffnet in der Nacht des 22. April 2010 den Inhaber eines Restaurants vor dessen Privathaus überfallen, als dieser nach Hause kam. Die Täter hielten dem Mann eine Waffe an den Kopf und forderten die Tageseinnahmen des Lokals. Anschließend flüchteten sie mit der Beute von rund 1400 Euro.

Der Angeklagte bestritt energisch, bei dem Überfall dabei gewesen zu sein. Er habe zwar von der Tat gewusst, aber nichts damit zu tun gehabt. Der Angeklagte schob die Verantwortung für die Tat zwei seiner Verwandten zu. Er und die beiden anderen Italiener seien damals oft gemeinsam unterwegs gewesen, sagte der 27-Jährige. Einer der Männer habe in dem Restaurant des späteren Opfers zeitweise gearbeitet, sei aber rausgeschmissen worden. Dafür habe er sich rächen wollen. Das hätten ihm seine beiden Verwandten erzählt. Aber er habe das Ganze für einen Scherz gehalten. Dann hätten seine Verwandten ihm an einem Abend von dem Überfall in der Nacht zuvor erzählt.

Die Richter glaubten davon so gut wie gar nichts. Sie waren am Ende der Beweisaufnahme überzeugt, dass der Angeklagte einer der Täter gewesen war. Das sei mit Blick auf die objektiven Fakten eindeutig. Dies fange mit dem Material der vor Ort gefundenen Masken an. An einer seien die DNA-Spuren des 27-Jährigen gefunden worden. Dazu kommen nach Feststellung des Gerichts weitere Indizien wie die Geldnot des arbeitslosen Mannes zur Tatzeit und seine Nähe zu dem früheren Mitarbeiter des Opfers. Außerdem hatte der Restaurantbesitzer berichtet, dass einer der Männer bei dem Überfall Italienisch mit deutlich sizilianischem Akzent gesprochen habe. So wie der Angeklagte, der nur zeitweise in Deutschland wohnte und dann wieder in sein Heimatland gezogen ist. Dort lebte er mit seiner Familie. Nach dem Treffer in der DNA-Datei wurde er Anfang 2014 mit europäischem Haftbefehl festgenommen und ins Saarland gebracht. Sobald das Urteil rechtskräftig wird, kann er seine Strafe in Italien absitzen.

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