„Die Zweifel sind unberechtigt“

Saarbrücken · Die Integrierte Leitstelle kommt auf den Winterberg. Der Betreiber, der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehr-Alarmierung (ZRF), findet dies nach dem Scheitern der bisherigen Pläne folgerichtig. ZRF-Vorsteher Clemens Lindemann (SPD) beantwortete die Fragen von Daniel Kirch (SZ).

„Die Zweifel sind unberechtigt“
Foto: ZRF SAAR

Der ZRF mit seiner Leitstelle auf dem Winterberg soll alleiniger Träger der Integrierten Leitstelle für Rettungsdienst und Feuerwehr werden, ohne die Saarbrücker Berufsfeuerwehr. Sind Sie zufrieden?

Lindemann: Ob der ZRF zufrieden ist, ist nicht ausschlaggebend. Vielmehr sieht man nach dem Scheitern der Verhandlungen mit der Landeshauptstadt Saarbrücken hierin offensichtlich die realistischste Möglichkeit, die längst überfällige Inbetriebnahme der Integrierten Leitstelle noch sicherstellen zu können. Die vom ZRF Saar mit der Berufsfeuerwehr angestrebte Kooperation ist letztlich an der wenig konstruktiven Mitarbeit der Berufsfeuerwehr gescheitert, auch wenn sie heute das Gegenteil behauptet. So ist die ursprünglich vereinbarte personelle Beteiligung der Berufsfeuerwehr in der zentralen Annahme der Notrufnummer 112 in der Leitstelle Winterberg gescheitert, weil die Berufsfeuerwehr diese selbst widerrufen hat und den ZRF im Regen hat stehen lassen. Gleiches gilt für die Übernahme der Feuerwehr-Alarmierung in den Landkreisen Neunkirchen, Saarlouis und St. Wendel.

Ein Teil der Feuerwehren , gerade die Saarbrücker Berufsfeuerwehr, bezweifelt, dass Ihre Leute auf dem Winterberg für die Feuerwehr-Alarmierung genügend qualifiziert sind. Der Leiter der Berufsfeuerwehr sprach von einem "erheblichen Rückschritt" für die Sicherheit der Saarländer.

Lindemann: Die Zweifel sind unberechtigt und deplatziert. Das Personal verfügt ausnahmslos über die vorgegebene Qualifikation. Die positiven Rückmeldungen der Landkreise Neunkirchen, Saarlouis und St. Wendel, die wir bereits seit geraumer Zeit feuerwehrtechnisch alarmieren, belegen die Zufriedenheit der Feuerwehren mit der Leitstelle Winterberg. Von einer Gefährdung der Sicherheit kann zu keiner Zeit die Rede sein, das ist eine ehrverletzende und falsche Behauptung. Die Sicherheitsgefährdung der Bevölkerung ist aus unserer Sicht eher gegeben, wenn sich die Berufsfeuerwehr anmaßt, bei Großschadenslagen oder Großschadensereignissen mit vielen Verletzten oder Erkrankten auch rettungsdienstliche Notfallmeldungen annehmen und abwickeln zu wollen, auch wenn sie über keinerlei Einsatzroutine und -erfahrung in der Annahme rettungsdienstlicher Notfälle verfügt.

Die Berufsfeuerwehr argumentiert, dass sie in solchen Fällen binnen kurzer Zeit ihre Wachmannschaft ans Telefon setzen kann, um die vielen Notrufe anzunehmen. Könnten Sie denn aus dem Stand überhaupt genügend Mitarbeiter mobilisieren?

Lindemann: Ja. Das haben wir bereits mehrfach bewiesen. Natürlich ist die Leitstelle Winterberg technisch und personell vorbereitet, um beispielsweise in Großschadenslagen in kürzester Zeit zusätzliches Personal bereitstellen zu können. Die von der Berufsfeuerwehr immer wieder hervorgehobene Möglichkeit, jederzeit aus dem Stand die Besetzung der Haupteinsatzzentrale bei Großschadenslagen in kürzester Zeit hochzufahren, muss angesichts der jüngsten Berichte zur Besetzung der Feuerwehreinsatzfahrzeuge eher bezweifelt werden. Erhärtet werden diese Zweifel auch durch Abmeldungen von Einsatzfahrzeugen der Berufsfeuerwehr im Rettungsdienst aufgrund von Personalengpässen.

Die Leitstelle Winterberg steuert mittlerweile die Einsätze aller Feuerwehren - mit Ausnahme derjenigen des Regionalverbandes. Wollen Sie diese Aufgabe im Regionalverband von der Berufsfeuerwehr übernehmen? Das künftige Gesetz gäbe das ja her.

Lindemann: Wir werden einer konstruktiven Kooperation mit der Berufsfeuerwehr als Dienstleister für die Feuerwehr-Alarmierung im Regionalverband nicht ablehnend gegenüberstehen. Dass der ZRF Saar hierbei angesichts seiner landesweiten gesetzlichen Zuständigkeit für den Rettungsdienst und die Feuerwehr-Alarmierung auch eine Rahmen- oder Richtlinienkompetenz beanspruchen muss, sollte nachvollziehbar sein.

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