Die Reform kommt bei Jäger und der Schützen schlecht weg

Saarbrücken · Die Jäger sind, neben den Sportschützen, die größte Gruppe der registrierten Waffenbesitzer im Regionalverband. Über die Folgen der Verschärfungen des Waffenrechts sprach SZ-Redakteur Frank Kohler mit Ute Krämer, der Präsidentin des Schützenverbandes Saar und mit dem Kreisjägermeister Heiner Kausch.

Waren die Verschärfungen des Waffenrechts zweckmäßig?
Ute Krämer: Nein! Das Grundbedürfnis der Schützen zum Waffenerwerb wurde verschärft, unangemeldete Kontrollen für legale Waffenbesitzer wurden eingeführt und das Alter für Großkaliberschützen erhöht. Nichts davon ist geeignet, die Sicherheit zu erhöhen oder mögliche Amokläufe zu verhindern.
Heiner Kausch: Für die Jäger hat sich wenig geändert. Die Aufbewahrungsvorschriften sind (...) verschärft worden, aber das stellte die meisten Jäger, die ihre Waffen ohnehin sicher verwahren, nicht vor Probleme. Uns fällt vielmehr auf, dass Beamte dieses Gesetz machten, die von der Jagdpraxis nicht viel Ahnung haben.

Woran machen Sie das fest, Herr Kausch?
Kausch: Zwei Dinge missfallen mir: Beim Transport und auf der Fahrt zum Schießstand genügt es nicht mehr, die Waffen in einer Tasche zu verstauen. Dafür sind jetzt geschlossene Behälter erforderlich. Ich weiß nicht, wo da der Sicherheitsgewinn sein soll. Das ergibt keinen Sinn. Und es bringt auch keinen Vorteil, dass unsere Kurzwaffen auf dem Weg zur Jagd jetzt ungeladen sein müssen. Es ist sehr hinderlich, dass wir diese Kurzwaffen erst im Revier laden dürfen. Es kann sehr gefährlich sein, wenn Sie im Revier, zum Beispiel bei einem Wildunfall, unvermittelt einem verletzten Keiler begegnen und dann erst einmal die Patronen in den Revolver reinfummeln müssen.

Welche Folgen haben die Neuerungen für Schützen?
Krämer: Zum Waffenerwerb reicht nicht mehr die einjährige Mitgliedschaft zum Verein, sondern die stetige Teilnahme an Schießwettbewerben muss nachgewiesen werden. Das ist schwierig bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt, bei Schwangerschaft, längerer Krankheit und Ähnlichem. Die unangemeldeten Kontrollen führen zur Verärgerung bei den Schützen. Nach meinem Wissen wurden im Saarland seit dem neuen Waffengesetz rund 300 Kontrollen durchgeführt. Dabei wurden vereinzelt Kleinigkeiten gerügt, wobei es in keinem Fall zur Einziehung der Waffen kam. Personen unter 25 Jahren, die von der Polizei oder Bundeswehr in einen Schützenverein eintreten, dürfen altersbedingt keine Großkaliberwaffen schießen, obgleich sie beruflich damit ausgestattet sind.

Mussten denn Schützen oder Jäger neue Waffenschränke anschaffen, weil ihre alten Schränke den Anforderungen nicht mehr genügten?
Krämer: Nein, aber einige Schützen mussten für viel Geld einen Gutachter mit der Klassifizierung ihres Waffenschrankes, insbesondere alter Sparkassen- und Posttresore, beauftragen, um den Anforderungen der Ordnungsämter zu genügen.
Kausch: Das war teilweise der Fall, weil die Vorschriften genauer gefasst wurden und der eine oder andere sich in Einzelfällen einen neuen Schrank in einer neuen Sicherheitsklasse kaufen musste.

Gab es Sanktionen, die Sie für überzogen halten?
Krämer: Besondere Sanktionen sind mir nicht bekannt, es sei denn, dass man die Diffamierungen durch die Medien betreffend die Schützen als Sanktionen ansieht.
Kausch: Kontrollen größerer Art sind mir nicht bekannt.

Wissen Sie von Schützen oder Jägern, die den Sport oder die Jagd wegen der neuen Regelungen aufgaben?
Krämer: Mir ist eine Vielzahl von Schützen bekannt, die lieber ihre Waffen veräußert haben, als sich mit den Ordnungsämtern zu streiten – allein in meinem Verein, einem von 170 Vereinen, vier Personen.
Kausch: Die Jagd hat niemand an den Nagel gehängt. Aber ich kenne Fälle, in denen Jäger Waffen abgegeben haben, um die Aufbewahrungskosten zu verringern.

Wo sehen Sie Verbesserungsbedarf beim Waffenrecht?
Krämer: Kontinuität und nicht ständige Änderungen. Zudem endlich bundeseinheitliche Verwaltungsvorschriften, die uns bereits seit der Änderung des Waffengesetzes 2003 versprochen wurden. Zurzeit macht jedes Land seine eigenen Durchführungsvorschriften zum Waffengesetz.
Kausch: Ich halte das Waffenrecht aus Sicht der Jäger im Großen und Ganzen für vernünftig. Aber wir müssen (...) uns im Klaren sein, dass sich trotz verschärfter Gesetze nicht alle mit Waffen begangenen Verbrechen verhindern lassen. Denn die meisten Straftaten in Deutschland werden mit nicht registrierten, also illegalen Waffen verübt.

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