Die Geschichte vom seltenen Anständigen

Saarbrücken · Christa Biewer ist überrascht von der Hilfsbereitschaft eines Mannes. Der half ihr aus, als ein Busfahrer ihren 50-Euro-Schein nicht wechseln wollte. Doch dürfen Busfahrer deshalb eine Beförderung ablehnen?

 Sie lacht und freut sich: Christa Biewer war „sprachlos“ über etwas, was eigentlich selbstverständlich sein sollte. Foto: Oliver Dietze

Sie lacht und freut sich: Christa Biewer war „sprachlos“ über etwas, was eigentlich selbstverständlich sein sollte. Foto: Oliver Dietze

Foto: Oliver Dietze

"Es wäre schön, wenn man mehr über gute Kinder, fleißige Menschen und nicht nur über Terror, Drogen, Mord, Raub und Hartz IV berichten würde." Das sagt Christa Biewer. Nun gehört es zur Aufgabe der Medien, über Ereignisse zu berichten, Missstände anzusprechen, gesellschaftliche Prozesse zu beschreiben, Veränderungen zu analysieren. Christa Biewer hat was erlebt, das sie sehr glücklich macht. Ihr hat ein Fremder geholfen, als sie in einer unangenehmen Situation steckte. Einfach so.

Ihre Situation war eine Alltagssituation, die täglich Dutzende Male passiert. Und doch ist die Geschichte , die Christa Biewer uns erzählt hat, berichtenswert. Weil die 72-Jährige die Hilfsbereitschaft eines Einzelnen als so besonders empfindet und weil das Problem, das sie hatte, durchaus der Klärung bedarf.

Doch alles nacheinander: Christa Biewer wohnt in Großrosseln. Weil sie sich nach dem Tod ihres Mannes nicht mehr mit ihrem großen Auto in die Stadt traut, parkt sie meist außerhalb und fährt mit dem Bus herein. So auch Mitte Januar. Ihre Joggingschuhe hat ihr Schuster als nicht-reanimierbar erklärt. Also macht sich die 72-Jährige auf nach Saarbrücken , kauft sich neue Schuhe und eilt gegen 17.30 Uhr zum Rabbiner-Rülf-Platz, um mit der Buslinie 103 nach Klarenthal zu fahren. "Es regnete in Strömen. Als ich an der Haltestelle ankam, fuhr schon der Bus ein, und viele Menschen drängten sich in den Bus", erzählt Christa Biewer. "Es war schon fast dunkel, und ich griff nach dem einzigen Schein, den ich in meinem Geldbeutel fand. Einem 50-Euro-Schein. Ich fragte den Fahrer, ob er wechseln könne." Der Fahrer habe die Frage verneint. Er dürfe gar kein Großgeld annehmen.

Die 72-Jährige war nun in einer unangenehmen Situation. Sie merkte, dass sie die anderen Fahrgäste behinderte. "Als ich fragte, ob ich mich mit meinen Taschen setzen könne, um in meinem Geldbeutel nachzusehen, ob ich eventuell noch genug Kleingeld hätte, schaute mich der Fahrer an, und ich las in seinen Augen, dass ich jetzt den Bus verlassen müsse", sagt die Großrosselerin.

Dann geschieht etwas, das sie nicht für möglich gehalten hätte. Ein junger Mann kommt zu ihr und fragt den Busfahrer, wohin die Dame fahren möchte. Er legt dem Fahrer das Geld hin und sagt zu ihr: "Sie können nichts dafür, das ist diese Gesellschaft hier." Danach setzt er sich wieder auf seinen Platz. So die Erzählung von Christa Biewer. Die setzt sich ebenfalls, kramt in ihrem Portemonnaie und kratzt tatsächlich noch so viel Kleingeld zusammen, um dem Mann das Geld zurückzugeben. Doch der lehnt ab: "Ich schenke Ihnen das Geld", sagt er der 72-Jährigen. Und steigt ein paar Haltestellen weiter aus. "Ich bin sprachlos, dass es so etwas noch gibt in der heutigen Zeit. Eigentlich ist doch jeder des anderen Feind", sagt Christa Biewer.

Für Christa Biewer ging ihre Geschichte trotz der unangenehmen Momente gut aus. Doch wie ist das nun mit dem Wechselgeld? Dürfen Busfahrer tatsächlich jemanden an der Haltestelle stehen lassen, wenn sie kein Wechselgeld haben?

Die Sprecherin der Saarbahn, Sarah Schmitt, sagt, dass ein Fahrer verpflichtet sei, bis zehn Euro zu wechseln. Darüber hinaus könne er wechseln, wenn es der Barbestand entsprechend zulasse. Das hänge davon ab, wie viele Karten schon verkauft wurden und wie die vorherigen Fahrgäste gezahlt haben, erklärt sie. "Generell führen unsere Fahrer aus Sicherheitsgründen nur in begrenztem Umfang Bargeld mit sich."

In einem Fall wie dem oben beschriebenen sollte der Fahrer - sofern der Kunde damit einverstanden sei - die 50 Euro annehmen und ihm eine so genannte Überzahlquittung über den Wechselbetrag ausstellen. "Bei Vorlage dieser Quittung in unserem Kundenzentrum in der Dudweilerstraße 7 erhält der Kunde dann das Wechselgeld zurück." Ohne gültigen Fahrschein dürfe der Fahrer keinen Fahrgast befördern, sagt Sarah Schmitt.

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