Die Bürger sind selbst verantwortlich

Saarbrücken · Wer sorgt im Winter dafür, dass Straßen, Treppen und Gehwege von Eis und Schnee befreit sind, damit keine Unfälle passieren? Der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) erklärt, was der Winterdienst des ZKE erledigt und wofür die Bürger selbst verantwortlich sind.

 Ein Fahrzeug des ZKE im Wintereinsatz. Foto: ZKE/Judith Pirrot

Ein Fahrzeug des ZKE im Wintereinsatz. Foto: ZKE/Judith Pirrot

Foto: ZKE/Judith Pirrot

Der erste Schnee ist schon gefallen, in den nächsten Tagen soll es richtig kalt mit deutlichen Minustemperaturen werden. Deshalb erinnert der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) daran: Straßen und Bürgersteige müssen frei von Eis und Schnee sein. Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, die Abschnitte vor ihren Häusern zu reinigen, um Unfälle und Stürze zu vermeiden. Falls akute Rutschgefahr besteht, müsse mehrmals täglich geräumt und gestreut werden.

Für die Reinigung ist grundsätzlich immer der Anlieger, also der Haus- beziehungsweise Grundstückseigentümer, verantwortlich. Dieser muss vor seinem Grundstück Eis sofort und Schnee nach Ende des Schneefalls beseitigen. Bei Glätte müssen Sand oder Splitt gestreut werden. Nur bei Eisregen und an Steigungen oder ähnlichen Gefahrenstellen ist es erlaubt, Streusalz zu verwenden. Eigentümer können die Streupflicht auch auf ihre Mieter übertragen. Dies steht dann in der Regel in der Hausordnung oder im Mietvertrag, teilt der ZKE mit.

Bereichsleiter Klaus Faßbender erklärt: "Auf Gehwegen und entlang von Häusern ohne Gehweg müssen Eigentümer einen mindestens ein Meter breiten Streifen schnee- und eisfrei halten." In Fußgängerzonen sind es zwei Meter breite Streifen.

Montags bis samstags sind Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, über Nacht gefallenen Schnee bis sieben Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis neun Uhr zu räumen. Um Stürze und Unfälle zu vermeiden, müssen bis 20 Uhr die Wege immer dann gereinigt werden, sobald Rutschgefahr besteht. Das ist häufig mehrmals täglich der Fall. Betreiber von Kinos, Theatern oder Gaststätten oder Veranstalter müssen darüber hinaus auch nach 20 Uhr für die Sicherheit ihrer Gäste sorgen.

Größere Schneemengen sollten so beiseitegeschoben werden, dass Fußgänger und Fahrzeuge nicht mehr als unvermeidbar gefährdet und behindert werden. Damit später das Tauwasser abfließen kann, müssen Hydranten und Gullys freibleiben.

Der ZKE befreit die für den Verkehr wichtigsten Straßen und die Zufahrten zu den Krankenhäusern von Schnee und Eis. Parallel erfolgt ein kombinierter "manueller und maschineller" Winterdienst. Das betrifft zum Beispiel Fußgängerüberwege, Treppen, Verbindungswege sowie Haltestellen der Saarbahn. Die Einsatzpläne sind in Dringlichkeitsstufen eingeteilt. Es gibt aber auch viele Straßen, die nicht der Winterdienstpflicht des ZKE unterliegen. Insbesondere viele Wohn- und Anliegerstraßen würden nicht gestreut.

zke-sb.de/winterdienst

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