Der Steuer-Teufel steckt im Detail

Saarbrücken · Steuerpflichtige Rentner mit Wohnsitz in Frankreich müssen aufpassen. Denn allen Gerüchten zum Trotz sind sie gehalten, auch im laufenden Jahr sowohl diesseits als auch jenseits der Grenze ihre Steuererklärung einzureichen.

 Dirk Frühauf (sitzend) und sein Team in der Saarbrücker Beratungsstelle. Foto: Becker&Bredel

Dirk Frühauf (sitzend) und sein Team in der Saarbrücker Beratungsstelle. Foto: Becker&Bredel

Foto: Becker&Bredel

,,Das kann den Leuten richtig übel aufstoßen." Dieser Satz verharrt ein paar Sekunden lang allein im Raum. Es folgt ein ernsthaftes Nicken des Experten. Der heißt Dirk Frühauf, ist 53 Jahre alt und seit knapp 20 Jahren in der Landeshauptstadt Saarbrücken der Beratungsstellen-Leiter des Lohn- und Einkommenssteuer-Hilfe-Rings Deutschland e. V. Der Verein hilft seinen Mitgliedern auch über schwierige Klippen hinweg. Und nimmt Gerüchte oder falsche Berichte in den Medien wahr, die ihnen finanziell schaden könnten. Und schon sind wir beim eigentlichen Thema.

Vorangeschickt sei, dass es das Doppelbesteuerungs-Abkommen zwischen Deutschland und Frankreich gibt. Darauf fußt die Einführung des Alterseinkünftegesetzes von 2005. All diejenigen Männer und Frauen, die in Frankreich wohnen und ihre gesetzliche Rente aus Deutschland beziehen, unterliegen diesem Gesetz. Und das besagt, dass die Ruheständler sowohl in Deutschland als auch in Frankreich ihre Steuererklärung abgeben müssen. Diesseits der Grenze wurde hierzu eigens ein Finanzamt in Neubrandenburg geschaffen. Kaum ein steuerpflichtiger Rentner , so Frühauf, nahm dies jedoch anfangs ernst oder zur Kenntnis. Und kam entsprechenden Aufforderungen zur Steuererklärung selten nach. Bis die ersten Steuerschätzungen verschickt wurden, und da erst wurde die Klientel hellwach.

Und nun kam der Saarbrücker Dirk Frühauf ins Spiel, der auf Rentenbesteuerung spezialisiert ist - durch den ein oder anderen Zufall, wie er erzählt. Etwa durch Zusammenarbeit mit zwei großen Grenzgänger-Vertretungen, durch die er und sein Team an Tausende neue, steuerpflichtige Rentner mit Wohnsitz in Frankreich kamen. Und heute ist die Saarbrücker Beratungsstelle die private Institution in Deutschland, die den größten Anteil aller in Neubrandenburg eingereichten Steuererklärungen für ihre Mitglieder trägt.

Doch nun zu den schädlichen Gerüchten, die in Frankreich nach diversen Medienberichten aufkamen. Sie verkündeten, dass sich das Doppelbesteuerungsabkommen geändert habe, und zwar zum 1. Januar 2016. Und demzufolge ab diesem Zeitpunkt die gesetzliche Rente nur noch dort zu versteuern sei, wo sich der Wohnsitz befindet. Dies führte jenseits der Grenze zu Verunsicherung.

,,Unfug", sagt der Fachmann zu den Gerüchten, ,,das ist Zukunftsmusik". Die Änderungen würden für den Veranlagungszeitraum 2016 eintreten und damit für den Steuerzahler erst im kommenden Jahr relevant.

Und so hat man nach wie vor diesseits und jenseits der Grenze für den vorangegangenen Zeitraum seine Unterlagen einzureichen. Wer das nicht tut, muss mit Schätzungen rechnen. Wobei die Einspruchsfrist gegen diese sehr knapp bemessen ist. Ist sie verstrichen, werden die dann möglicherweise zu Unrecht erhobenen Forderungen nicht mehr beglichen. Und das kann so manchen Rentner richtig schmerzen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort