Den meisten Spielhallen im Saarland droht das Aus

Saarbrücken · Die Spielhallen-Betreiber im Saarland haben Angst um ihre Existenz. Wenn in einem halben Jahr die Übergangsregelung vorbei ist und ein neues Gesetz gilt, wird die Mehrzahl der Einrichtungen schließen müssen, fürchtet der Automaten-Verband Saar. Derweil hoffen Experten auf eine Eindämmung der Glücksspielsucht.

 Die Spielhallen-Betreiber schätzen, dass durch die Schließung vieler Einrichtungen 1000 Arbeitsplätze verloren gingen.

Die Spielhallen-Betreiber schätzen, dass durch die Schließung vieler Einrichtungen 1000 Arbeitsplätze verloren gingen.

Foto: dpa

Das neue Spielhallengesetz, das 2012 vom Land beschlossen wurde und zum 1. Juli seine volle Wirkung entfaltet, verbietet Mehrfachkonzessionen und schreibt vor, dass es zwischen zwei Spielhallen einen Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie geben muss.

Zum 30. Juni erlöschen alle Spielhallen-Konzessionen - sie müssen neu beantragt werden. Die Konsequenz: Dort, wo sich bislang noch mehrere Spielhallen in einem solchen Radius geballt haben, wird nur noch eine übrig bleiben. Christian Antz, Vorsitzender des Automaten-Verbandes Saar (AVS), befürchtet gravierende Auswirkungen.

"Sollten das Saarländische Spielhallengesetz und die restriktiven Anwendungshinweise des Wirtschaftsministeriums Bestand haben, müssten mindestens drei Viertel der Spielhallen schließen." Aktuell gibt es im Saarland rund 130 Einrichtungen. Dabei handle es sich vorwiegend "um langjährig bestehende, gesetzlich zugelassene und ordentlich geführte Betriebe, zum großen Teil Familienbetriebe".

Verlust von Arbeitsplätzen

Der AVS schätzt, dass saarlandweit ab Juli etwa 1000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren gingen - überwiegend von Frauen besetzt. Den Kommunen drohten Leerstände, zudem verlören sie wichtige Steuereinnahmen, insbesondere im Bereich der Vergnügungssteuer.

Der AVS habe wiederholt die saarländischen Politiker auf die negativen Auswirkungen des Spielhallengesetzes hingewiesen und gebeten, moderate Anwendungshinweise zu verabschieden, um den Unternehmen das Überleben zu ermöglichen. "Leider vergeblich", so Antz.

Die Politiker hätten stattdessen auf die konsequente Umsetzung des Gesetzes bestanden und die Unternehmen aufgefordert, die erforderlichen Erlaubnisanträge und Härtefallanträge zu stellen.

Das Zusammenstellen der Dokumente, das Beurteilen durch Wirtschaftsprüfer und das Erarbeiten der Anträge mit Hilfe von Rechtsanwälten habe alleine sein Unternehmen (zwölf Spielhallen, 70 festangestellte Mitarbeiter) mit rund 100 000 Euro belastet.

"Und es kann mir passieren, dass die Arbeit und der finanzielle Aufwand umsonst waren, wenn meinen Anträgen nicht stattgegeben wird", gibt Antz zu bedenken und fragt: "Ist das die im Saarland von Politikern gern gepriesene Wirtschaftsförderung und Unterstützung insbesondere des Mittelstandes?"

Andere Lösungen

Aus Sicht des AVS sei es viel sinnvoller, "die legalen und spielerschützenden Betreiber von Spielhallen zu stärken und stattdessen gegen das illegale Spiel - im Internet, in illegalen Café-Casinos und in Hinterzimmern - vorzugehen".

Zudem verweist der Automaten-Verband auf Regelungen in anderen Bundesländern: In Bayern etwa sei es möglich, eine Härtefallgenehmigung zu erhalten, wenn die Spielhalle qualitative Voraussetzungen erfülle, darunter die TÜV-Zertifizierung.

"Hierüber sollte im Saarland ebenfalls nachgedacht werden, um dem Verbraucherschutz gerecht zu werden", meint der Vorsitzende. Der Verband hofft nun auf weitere Gespräche mit der Landesregierung. "Wir möchten keine Konfrontation, wir möchten nur ernst genommen werden und Achtung für das bekommen, was wir an Arbeitsplätzen schaffen und an Investitionen leisten", sagt Antz.

Die Landesfachstelle Glücksspielsucht erhofft sich hingegen, dass ab Juli die Anzahl der Spielhallen im Saarland deutlich zurückgeht. "Die im Gesetz festgelegte Härtefallregelung darf nicht zu einem ‚Schlupfloch‘ für den Fortbestand der Spielhallen in der derzeitigen Größenordnung werden", sagt Johannes Sinnwell.

Studie

Laut einer aktuellen Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gab es im Saarland im Jahr 2015 rund 5500 Menschen mit problematischem oder süchtigem Glücksspielverhalten. "Da sich jedes Angebot seine Nachfrage schafft, stellt die Beschränkung der Spielhallenanzahl ein Element zur Eindämmung der Glücksspielsucht dar", meint Sinnwell.

Darüber hinaus sollten seiner Ansicht nach die bisherigen Maßnahmen des Spielerschutzes aber auch um eine flächendeckende Spielersperre auch bei privaten Glücksspielanbietern ergänzt werden.

Derweil setzt der Automatenverband Saar Hoffnungen in das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, wo noch eine Klage eines saarländischen Spielhallenbetreibers anhängig ist. Das Wirtschaftsministerium, das mit dem neuen Gesetz "den Gefahren der Spielsucht vorbeugen" möchte, bremst jedoch den Optimismus der Betreiber.

"Das laufende Verfahren hat noch keine Auswirkungen auf das Saarländische Spielhallengesetz", meint Ministeriumssprecher Alexander Brehm. Zudem deute die bisherige Rechtsprechung darauf hin, dass sich am Saarländischen Spielhallengesetz wohl nichts ändern müsse. Brehm: Zuletzt habe das Bundesverwaltungsgericht die vergleichbaren Regelungen des Berliner Spielhallengesetzes in einem Urteil (BVerwG 8 C 6.15) als verfassungskonform angesehen."

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