„Das Wasser ist der Feind des Bergbaus“

Saarbrücken · Vor dem U-Ausschuss Grubenwasser hat gestern der Rechtsexperte Wolf-Dieter Dallhammer Rede und Antwort gestanden. Der Sachverständige brachte Erfahrungen aus dem Braunkohle- und Uranbergbau mit ein.

Der Streit um die 2013 genehmigte und nach dem Einspruch der Gemeinde Nalbach seit April wieder eingestellte Grubenflutung im stillgelegten Bergwerk Saar geht weiter: Der zuständige Landtags-Untersuchungsausschuss Grubenwasser hörte gestern den sächsischen Bergbau- und Wasserrechtsexperten Professor Wolf-Dieter Dallhammer als Sachverständigen. Dallhammer sagte, er persönlich halte eine - im Saarland nicht erfolgte - gesonderte wasserrechtliche Erlaubnis für erforderlich, die herrschende juristische Meinung verneine dies aber mit Hinweis auf dazu ausreichendes Bergrecht. Der Ausschussvorsitzende Hubert Ulrich (Grüne) rechnet damit, dass der Streit letztlich vor Gericht enden wird. Die SPD-Fraktion sieht ihre Haltung bestätigt, dass unter der Landesregierung nach 2013 rechtmäßig gehandelt worden sei.

"Das Wasser ist der Feind des Bergbaus am Anfang, beim Abbau und am Ende", sagte Experte Dallhammer. Er berichtete über die Erfahrungen mit Grubenflutungen im stillgelegten sächsischen Braunkohle- und Uranbergbau. Dabei ging es vorwiegend um juristische Fragen - aber auch um die Umweltthematik, dass sich bei einem Grundwasseranstieg Probleme mit Sulfat- und Eisenbelastung sowie dem ph-Wert ergeben können. Im Saar-Bergbau kommen noch mögliche Belastungen durch giftige PCB-Rückstände hinzu.

Laut Experte Dallhammer, der auch von einigen Gebäudeschäden durch Verwässerung in Sachsen berichtete, gibt es für die Wasser-Bewältigung eines stillgelegten Bergwerks eigentlich nur zwei Alternativen: "Alles sich selbst überlassen oder Pumpen auf ewiglich, aber Pumpen auf ewiglich löst die Probleme nicht. Sie werden auf Dauer einen gestörten Wasserhaushalt haben", meinte er. Die spannende Frage im Saarland sei:

"Wenn ich Wasser wegpumpe, brauche ich dafür eine Erlaubnis? Die Frage ist höchstrichterlich nicht entschieden." Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe letzte Woche entschieden, dass eine wasserrechtliche Genehmigung nicht erteilt werden dürfe, wenn sie zu einer Verschlechterung der Gewässergüte führe. "Es gibt aber kein Automatismus Verschlechterung gleich Verbot". So habe der EuGH auch Ausnahmen für zulässig erklärt, wenn sie zuvor geprüft würden. Aber auch darüber würden sich Juristen streiten.

Bei der nächsten Sitzung des Untersuchungsausschusses Grubenwasser geht es um Fragen der geologischen Auswirkungen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort