Das Geschäft mit dem Parken

Saarbrücken · Parken am Bahnhof kann teuer werden. Wer die erlaubte Zeit überschreitet, muss gleich 26 Euro zahlen. Rechtlich dagegen vorzugehen sei allerdings schwer, sagen Verbraucherzentralen.

 Regelmäßig lässt der Betreiber Falschparker am Saarbrücker Bahnhof abschleppen. Foto: Becker & Bredel

Regelmäßig lässt der Betreiber Falschparker am Saarbrücker Bahnhof abschleppen. Foto: Becker & Bredel

Foto: Becker & Bredel

Wer vor dem Saarbrücker Hauptbahnhof zu lange parkt oder erst gar keinen Parkschein löst, für den wird es teuer. 26 Euro Vertragsstrafe kostet es, sein Ticket zu überziehen. Oft hängt schon binnen Minuten ein Strafzettel an der Windschutzscheibe. Und wer nicht schnell genug bezahlt, dem flattert bald Post ins Haus, samt Mahngebühren sind schnell 70 Euro zusammen. Bezahlt der Parksünder immer noch nicht, droht der Betreiber mit einem Inkassobüro. Im Vergleich dazu sind die Bußgelder auf städtischen Flächen günstig. Dort kostet es zehn Euro, das Ticket zu überziehen. Doch die Parkplätze vor dem Bahnhof gehören nicht der Stadt, sondern der Bahn. Für deren Parkplätze ist in Saarbrücken und ganz Deutschland die DB Bahnpark, eine Tochtergesellschaft der Bahn, zuständig. Die Autofahrer parken also nicht einfach nur auf einem Privatgrundstück. In dem Moment, in dem sie ihr Auto vor dem Bahnhof abstellen, gehen sie einen Vertrag mit Bahnpark ein. Und wer dagegen verstößt, indem er zu lange oder ohne Parkschein parkt, der muss die 26 Euro bezahlen. Um all das kümmert sich aber nicht die Bahn selbst, sondern die private Firma Contipark GmbH. Sie verteilt Strafzettel, verschickt Mahnbescheide und lässt abschleppen.

In der Vergangenheit verwies die Bahn bei Problemen oft an Contipark. Dort sei man für die Bewirtschaftung zuständig. Das stimmt zwar, aber das Geschäft mit dem Parken lohnt sich auch für die Bahn. Bahnpark ist nämlich ein Joint Venture der beiden Unternehmen. 2012 machte Bahnpark einen Umsatz von 22,2 Millionen Euro bei 3,5 Millionen Euro Gewinn. Davon gehen immerhin 51 Prozent an die Bahn. Über die Höhe der Umsätze in Saarbrücken gibt die Bahn keine Auskunft. Die Pressestelle betont allerdings, dass "Einnahmen aus Vertragsstrafen des Betreibers nicht der Gewinnerzielung, sondern zur Deckung der Verfahrenskosten bei der Nacherhebung nicht gezahlter Parkentgelte im Rahmen der erforderlichen Entgeltsicherung dienen".

Den Ärger der Falschparker besänftigt das allerdings nicht. "Wir haben sehr viele Beschwerden darüber, dass die Strafen so hoch sind und sehr schnell Mahngebühren anfallen", sagt Sabine Wilhelm von der Saarbrücker Verbraucherzentrale.

Lange war außerdem fraglich, ob die Halter selbst haften oder ob die DB Bahnpark nachweisen muss, wer das Auto tatsächlich geparkt hat. Denn üblicherweise gilt die sogenannte Halterhaftung nur beim Parken im öffentlichen Raum. Die Frage nach der Haftung war in der Tat lange umstritten, doch die Rechtsprechung der letzten Jahre gab Bahnpark immer wieder Recht. Auf diese Urteile verweist auch die Bahn.

Das macht es für die Verbraucherzentralen schwer, klare Empfehlungen auszusprechen, auch wenn ihnen die hohen Vertragsstrafen ein Dorn im Auge sind. Eine Klage sei zwar nicht vollkommen aussichtslos, aber die Vergangenheit habe gezeigt, dass die Chancen auf Erfolg nur schwer einzuschätzen sind. So empfiehlt die Essener Verbraucherzentrale Autofahrern, es nur auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, wenn sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Erst nach Rücksprache mit der Versicherung sollten sich Betroffene überlegen, gegen die Strafen vorzugehen. Zu ungewiss sei der Ausgang des Rechtsstreits.

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