Chefarzt der Neurochirurgie muss Geldauflage zahlen – nicht Chefarzt der Neurologie

Richtigstellung · Saarbrücken/Homburg. Unzutreffend haben wir am 15. Juli berichtet, dass Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Chefarzt der Neurologie am Universitätsklinikum in Homburg gegen Geldauflage eingestellt wurden.

Tatsächlich hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken nicht gegen den Chefarzt der Neurologie am Universitätsklinikum in Homburg, sondern gegen den dortigen Chefarzt der Neurochirurgie wegen Abrechnungsbetrugs ermittelt. Diese Ermittlungen wurden gegen Zahlung einer Geldauflage von 108.000 Euro eingestellt.
Die Saarbrücker Zeitung bedauert den Fehler in der Veröffentlichung vom 15. Juli und bittet den Chefarzt der Neurologie am Universitätsklinikum in Homburg um Entschuldigung. red

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