Bundesgericht hebt Urteil gegen Ex-Minister Deubel teilweise auf

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das aufsehenerregende Urteil gegen den ehemaligen rheinland-pfälzischen Finanzminister Ingolf Deubel (SPD ) wegen der Nürburgring-Affäre teilweise aufgehoben. Das Landgericht Koblenz habe in einigen Fällen nicht rechtsfehlerfrei begründet, dass seinerzeit Landesvermögen gefährdet worden sei, hieß es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des BGH. Deubel war im April 2014 wegen Untreue in 14 Fällen und uneidlicher Falschaussage zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Fall muss nun in Koblenz teilweise neu verhandelt werden. In dem Mammutprozess war es um die im Jahr 2009 gescheiterte Privatfinanzierung des Ausbaus an der Rennstrecke in der Eifel gegangen. Dieser kostete rund 330 Millionen Euro. Als sich kein Investor fand, musste das Land einspringen und Deubel zurücktreten.

Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, mehrere Hunderttausend Euro veruntreut und Geld des Landes in Höhe von zwölf Millionen Euro gefährdet zu haben. Der Politiker hatte in dem im Oktober 2012 begonnenen Verfahren stets seine Unschuld beteuert. Sein Anwalt Rüdiger Weidhaas hatte gleich nach der Entscheidung in Koblenz Revision angekündigt.

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