BUND Saar: Bauprojekt mit Rechtslücke

Saarbrücken · Im Vorfeld des Bauprojekts am Franzenbrunnen hat die Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung (GIU) Baumfällarbeiten ausgeschrieben. Für den BUND Saar verstößt das ganze Vorhaben gegen artenschutzrechtliche Gesetze.

 So soll das Wohngebiet aussehen. Grafik: Stadtverwaltung/Kriege/Lohrberg

So soll das Wohngebiet aussehen. Grafik: Stadtverwaltung/Kriege/Lohrberg

Der BUND Saar wendet sich anlässlich der aktuell ausgeschriebenen Baumfäll- und Rodungsarbeiten erneut gegen die geplante Wohnbebauung am Franzenbrunnen in Saarbrücken .

Dem BUND zufolge versucht die Stadt, das Bebauungsplanverfahren zur Wohnbebauung am Franzenbrunnen in einer Art Salamitaktik in mehrere Abschnitte aufzusplitten, um das gesamte Ausmaß der ökologischen Zerstörung auf diesen Flächen zu verschleiern. "Die negativen Auswirkungen dieses Vorhabens im Lebensraum der Zauneidechse werden nicht geringer, nur weil die Stadt Saarbrücken die Flächen nicht am Stück, sondern nach und nach bebauen will", sagt Christoph Hassel, Vorsitzender des BUND Saar. Aufgrund des Vorkommens der seltenen und streng geschützten Zauneidechse ist das Vorhaben nach Ansicht des BUND Saar ohnehin rechtswidrig. Nach dem Bundesnaturgesetz sei es verboten, Zauneidechsen zu verletzen und zu töten. Gleiches gelte für die nun ausgeschriebenen Baufeldräumungen. Auch die Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde gingen davon aus, dass eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich ist.

Diese kann jedoch laut BUND auf keinen Fall erteilt werden, denn hierfür wären Voraussetzungen nötig, die nicht zutreffen: die Alternativlosigkeit (keine anderen Baugebiete in der ganzen Stadt) und die zwingenden Gründe des Gemeinwohls. Die GIU im Eigentum der Landeshauptstadt hat am 27. Oktober Baumfäll- und Rodungsarbeiten ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt im Vorgriff auf den dazugehörigen Bebauungsplan, der noch nicht rechtskräftig sei. Dieser Bebauungsplan wäre jedoch wiederum erforderlich, um die Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde überhaupt erst zu beantragen, die nach der aktuellen Rechtslage jedoch nicht erteilt werden kann.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort