Bund der Steuerzahler zeigt Fraktionen an

Saarbrücken · Zwar haben die Fraktionen von CDU, SPD und Grüne zweckwidrig verwendete Gelder erstattet, doch stammten diese aus der Fraktionskasse. Der Steuerzahlerbund fordert nun die Staatsanwaltschaft auf, den Verdacht der Untreue zu prüfen.

 Symbolfoto.

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Foto: Patrick Seeger/dpa

Nachdem der Landesrechnungshof in dieser Woche in seinem Sonderbericht den von 2004 bis 2009 im Landtag vertretenen Fraktionen Geldverschwendung vorgeworfen hat, hat nun der Bund der Steuerzahler im Saarland gegen die Fraktionen von CDU , SPD und Grüne wegen Untreue gestellt. Die Strafanzeige, die der SZ vorliegt, nennt keine konkreten Beschuldigten.

In einer Pressemitteilung heißt es: "Man schämt sich nicht, Luxus-Essen in Drei-Sterne-Restaurants, private Reisen, Konzertbesuche, Musik-CDs und ausgeliehene Faschingskostüme über die Fraktionskasse abzurechnen." Es dränge sich daher die Frage auf, "ob den Abgeordneten jener Wahlperiode jegliches Unrechtsempfinden abhanden gekommen ist".

Im Vorfeld der Anzeige habe man die Fraktionen am 23. Mai angeschrieben und gefragt, ob sie die zweckwidrig ausgegebenen Fraktionsmittel vom jeweiligen Verursacher einfordern wollten, teilt der Verband mit. "Wir sind der Auffassung, dass diejenigen, die auf Fraktionskosten privat verreist sind oder ein Faschingskostüm geliehen haben, diese Ausgaben aus eigener Tasche erstatten müssen", sagte der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler, Christoph Walter, der SZ.

In einer gemeinsamen Antwort der Fraktionen vom 3. Juni, die der Strafanzeige beigefügt ist, lehnen die Parlamentarischen Geschäftsführer Roland Theis (CDU ), Petra Berg (SPD ) und Michael Neyses (Grüne) Regressansprüche gegenüber den jeweiligen Nutznießern, also etwa den Konzertbesuchern, ab. Sie verweisen darauf, dass die Fraktionen insgesamt 325 000 Euro an Zuwendungen zurückerstattet haben, somit sei ein vermeintlicher Schaden des Steuerzahlers ausgeglichen. Zudem sei durch den Rechnungshof keine rechtssichere Feststellung von "wirtschaftlicher Verursachung" erfolgt.

Das sieht der Bund der Steuerzahler anders: Bei den zurückgezahlten Beträgen handele es sich erneut um Geld des Steuerzahlers, das eigentlich zur Finanzierung der Fraktionsarbeit gedacht war. Durch den Verzicht auf Regress sei dem Steuerzahler also ein wirtschaftlicher Schaden entstanden. Damit liege aus seiner Sicht "ein weiterer Untreue-Tatbestand der handelnden Personen vor, der noch nicht verjährt ist".

Der Bund der Steuerzahler unterstützt zudem den Vorschlag des Rechnungshofs, die Mittel für die Fraktionen zukünftig pauschal um zehn Prozent zu kürzen. Dies entspricht in etwa der Summe, die damals laut Prüfbericht "nicht bestimmungsgemäß" verwendet wurde. Die geringere Summe sei bei sparsamer und wirtschaftlicher Mittelverwendung ausreichend, um die Fraktionsarbeit zu finanzieren, findet der Steuerzahlerbund. Die eingesparten Mittel stünden somit dem Land zur Einhaltung der Schuldenbremse zur Verfügung.

Auch der Landesrechnungshof hatte am Dienstag bei der Vorstellung seines Prüfberichts die Fraktionen aufgefordert, zivilrechtliche Schadenersatzansprüche gegen Beteiligte zu prüfen, um das Geld wieder einzutreiben.

Die Grünen-Fraktion kann die Argumentation des Steuerzahlerbunds nicht nachvollziehen: "Wir können nach wie vor keinen Schaden für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erkennen", teilte gestern der Parlamentarische Geschäftsführer Michael Neyses mit. Die Strafanzeige liege der Fraktion noch nicht vor, den Sachstand habe man den Medien entnommen. "Tatsache ist: Die Fraktionsgelder werden aus dem Landeshaushalt zugewiesen. Und die von uns freiwillig, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zurückgezahlten Gelder wurden dem Landeshaushalt auch wieder zugeführt", betont der Abgeordnete. Man habe die Rückzahlung freiwillig vorgenommen, um jeden Anschein des Verschwendens von Steuergeldern zu vermeiden. Daher gehe man davon aus, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen werde.

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