Brutzeln an der Saar ist bald erlaubt

Saarbrücken · Schon seit langem wird am Saarufer gegrillt. Auch wenn dies bislang verboten war. Um das wilde Grillen in geordnete Bahnen zu lenken und dem Bedarf an Grillplätzen gerecht zu werden, gibt die Stadt Saarbrücken nun fünf Flächen frei.

 Am Staden ist das Grillen jetzt erlaubt. Foto: Rich Serra

Am Staden ist das Grillen jetzt erlaubt. Foto: Rich Serra

Foto: Rich Serra

Mit steigenden Temperaturen hält die Grillzeit Einzug in der Landeshauptstadt. Bisher war das Grillen laut Polizeiverordnung in öffentlichen Grün- und Parkanlagen verboten. Das soll sich nun ändern: "In den letzten Jahren verzeichnen wir ein steigendes Interesse an öffentlichen Grillplätzen. So wurde beispielsweise am Staden und in den Burbacher Saaranlagen seit geraumer Zeit tatsächlich gegrillt, ohne dass die Verwaltung bisher streng dagegen vorgegangen wäre", sagt Stadt-Pressesprecher Thomas Blug. Schäden an der Grasnarbe seien die Folge des "unkontrollierten Grillens" mit Einweggrills und Bodenfeuern.

Deshalb startet die Stadt im Einvernehmen mit den Bezirksräten jetzt einen "Versuch", wie Blug erzählt. Bestimmte Flächen in der Stadt werden freigegeben, um das Grillen "in geordnete Bahnen zu lenken". So darf in Zukunft an fünf ausgewiesenen Plätzen an der Saar gebrutzelt werden. Ein entsprechender Passus in der Grünanlagensatzung ermöglicht das Einrichten der Grillflächen. Das Verbot durch die Polizeiverordnung wird somit aufgehoben.

Laut Blug werden am Staden die Rasenfläche an der Saar unterhalb der Einmündung Obere Lauerfahrt/Am Staden sowie die so genannte Vogelinsel zu Grillflächen erklärt. Und auch auf der Rasenfläche an der Saar bei der Freizeitanlage St. Arnual, im so genannten Dreieck in Höhe des Cinestars, im Bürgerpark Hafeninsel sowie auf der Wiese zwischen Saarufer und begleitendem Uferweg an den Burbacher Saaranlagen darf gegrillt werden. Alle Plätze befänden sich mindestens 50 Meter vom nächsten Gebäude entfernt.

Die Grillplätze werden in den kommenden Wochen durch Schilder ausgewiesen. "Die Vorbereitungen laufen. Wir rechnen damit, dass wir bis Mitte Mai fertig sind", sagt Blug. Erst dann darf gegrillt werden. Wer außerhalb der ausgewiesenen Flächen grillt, müsse mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen. Ob die Grillplätze dauerhaft bleiben, hängt davon ab, wie pfleglich die Leute sie nutzen: "Sollte sich herausstellen, dass die Rasenflächen größere Schäden davontragen oder die Vermüllung überhandnimmt, so behalten wir uns vor, die Grillplätze wieder abzuschaffen", gibt Blug zu bedenken.

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AUF EINEN BLICKFolgende Regeln gelten: Es dürfen ausschließlich handelsübliche Gas- oder Holzkohlegrills verwendet werden. Diese müssen auf Füßen stehen. Einweggrills sind nicht erlaubt. Offene Feuerstellen sind verboten. Zu Gehölzen und Bäumen ist ein Mindestabstand von zehn Metern einzuhalten. Die Grillstelle muss immer unter Aufsicht sein und muss später restlos gelöscht werden.Sämtliche Abfälle und die Grillasche müssen entsorgt werden. bla

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