Brückenbau könnte beschleunigt werden

Saarbrücken · Ein von der Landesregierung beauftragter Gutachter sieht mehrere Möglichkeiten, die Planungszeit der Fechinger A 6-Talbrücke zu verkürzen. Gestern hat die Staatskanzlei die Ergebnisse mitgeteilt. Demnach hält es Professor Jan Henrik Klement, Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität des Saarlandes , für möglich, statt einer Planfeststellung eine Plangenehmigung zu erteilen. Hier gehe es um die Frage, ob bei einem Brücken-Ersatzbau an gleicher Stelle überhaupt eine neue, umfassende Planfeststellung notwendig sei, teilte die Staatskanzlei mit. Bei einer Plangenehmigung wird die Öffentlichkeit nicht beteiligt, sie nimmt weniger Zeit in Anspruch. Allerdings müsse dafür das Bundesfernstraßengesetz geändert werden. Klement hält es zudem für möglich, das Gesetz dahingehend zu ändern, dass für Ersatzbauten keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.

 Luftaufnahme der Fechinger Talbrücke am Samstag (02.04.2016)Location:Saarbrücken

Luftaufnahme der Fechinger Talbrücke am Samstag (02.04.2016)Location:Saarbrücken

Foto: Becker&Bredel

Außerdem sieht er die Möglichkeit, dass für die Fechinger Talbrücke eine Sonderregelung des Bundesfernstraßengesetzes gilt. Darin ist geregelt, dass der Klageweg verkürzt werden kann, wenn mit dem Bau schwerwiegende Verkehrsengpässe beseitigt werden. Dann wäre ausschließlich eine Instanz, das Bundesverwaltungsgericht , zuständig.

Klement empfiehlt zudem, Brücken-Ersatzbauten von der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen zu befreien. Das heißt, sollte jemand gegen den Planfeststellungsbeschluss oder die Plangenehmigung klagen, würde dies das Bauvorhaben nicht stoppen.

Laut Klement vergehen von der Planung bis zur Errichtung solcher Bauten üblicherweise 17 Jahre. Das Wirtschaftsministerium hatte bislang von "mindestens acht Jahren" gesprochen. Das Ministerium werde nun weitere Schritte prüfen, hieß es.

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