Brisante Post vom Finanzminister

Saarbrücken · Etwa 328 kapitalkräftige Saarländer, deren Namen auf einer Steuer-CD gespeichert sind, wurden vom Finanzministerium informiert, dass ihre Daten dem zuständigen Landtagsausschuss offenbart werden.

 Die Büros der Steuerfahnder sind im Finanzamt in der Saarbrücker Mainzer Straße. Foto: B&B

Die Büros der Steuerfahnder sind im Finanzamt in der Saarbrücker Mainzer Straße. Foto: B&B

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Es waren Neujahrsgrüße der "besonderen Art", die zum Jahreswechsel 328 saarländische Kapitalanleger per Post erreichten. Absender der brisanten Briefe ist das Saar-Finanzministerium. Ein Ministerialrat informierte "im Auftrag" darüber, dass die Landesregierung beabsichtige, "allerdings nicht vor dem 29.1.2016", dem Finanzausschuss des Landtages Auskunft über die auf einer angekauften Steuer-CD gespeicherten persönlichen Daten zu erteilen. Konkret geht es um die Bekanntgabe des Namens, der Adresse und die Höhe der Anlagebeträge sowie die Information, ob Kapitalerträge "ordnungsgemäß versteuert wurden" und gegebenenfalls vor oder nach der Datenlieferung Selbstanzeige erfolgt ist. Eines dieser Schreiben, datiert vom 29. Dezember, liegt unserer Zeitung vor.

Hintergrund ist die Affäre um Schlamperei und gravierende Unregelmäßigkeiten bei der Steuerfahndung des Saarlandes, über die unsere Zeitung bereits am 30. November 2015 ausführlich berichtet hat. Teilweise über Jahre blieben Daten einer Steuer-CD bei der Steuerfahndung unbearbeitet. Deren zwischenzeitlich erkrankter und versetzter Ex-Chef Thomas D. hatte 355 Fälle seinen Fahndern oder den zuständigen Finanzämtern nicht zur Überprüfung zugewiesen. In Einzelfällen verjährten wegen dieser Schlamperei strafrechtlich relevante Sachverhalte.

Finanzminister Stephan Toscani bezifferte Mitte Dezember den möglichen Schaden des Landes auf rund 200 000 Euro. Er sagte in einer Sondersitzung des Finanzausschusses eine Auflistung der auf der CD gespeicherten Fälle zu. In Oppositionskreisen war zuvor spekuliert worden, einflussreiche und prominente Kapitalanleger sollten eventuell geschont werden. Voraussetzung für die Datenweitergabe an die Landespolitiker, die sich per Beschluss zur besonderen Geheimhaltung verpflichten müssen, ist aber - so wird ein früheres Urteil des Verfassungsgerichtshofes interpretiert, dass zuvor die Betroffenen informiert werden. Genau dies ist in den meisten Fällen jetzt geschehen. Mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Betroffenen versuchen können, sich gegen die geplante Auskunftserteilung im Eilverfahren vor Gericht zu wehren.

Das Ministerium verweist auf eine "verfassungsrechtlich schwierige Fragestellung" zwischen Wahrung des Steuergeheimnisses, informationeller Selbstbestimmung und dem "parlamentarischen Informationsrecht zur Kontrolle der Exekutive". Toscanis Ministerium sieht sich jedenfalls in der Auskunftspflicht gegenüber dem Landtag und stützt sich dabei auf ein Gutachten von Professor Rudolf Wendt, Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes.

Mehr als 30 der Betroffenen hatten - kurz bevor die brisante Post aus dem Finanzministerium kam - noch unerwarteten Besuch von der Steuerfahndung , die Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckte. Nach SZ-Informationen bekamen angeblich 27 registrierte Geldanleger noch keine Infoschreiben. Grund dafür könnten neben nicht mehr aktuellen Adressen sein: Es stehen noch weitere Durchsuchungen aus.

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