Briefwahlunterlagen können jetzt beantragt werden
St Wendel · Das Wahlamt der Kreisstadt St. Wendel ist ab sofort für die Beantragung von Wahlscheinen oder Briefwahlunterlagen für die Europa- und Kommunalwahlen geöffnet.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis einschließlich 23. Mai, 18 Uhr, beantragt werden. Das Wahlamt ist im Sitzungssaal des Rathauses I, Schloßstraße 7, eingerichtet. Die Kreisstadt weist darauf hin und bittet um Verständnis, dass aufgrund zwingender rechtlicher Vorgaben die Aushändigung von Briefwahlunterlagen an andere als die Wahlberechtigten persönlich - auch an nahe Angehörige - nur erfolgen kann, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie vor dem Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Öffnungszeiten Wahlamt Kreisstadt St. Wendel: montags bis mittwochs 7.30 bis 16 Uhr, donnerstags 7.30 bis 18 Uhr, freitags 7.30 bis 12 Uhr (am 23. Mai bis 18 Uhr). Samstag, 10. und 17. Mai von 9 bis 12 Uhr geöffnet.