Bistümer wollen Wiederverheiratete im Arbeitsrecht besser schützen

Saarbrücken · Die Bistümer Trier und Speyer wollen das kirchliche Arbeitsrecht so ändern, dass Wiederverheirateten und Lebenspartnern künftig nur noch in Ausnahmefällen gekündigt werden darf. Verbänden geht das nicht weit genug.

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat gestern angekündigt, eine von der deutschen Bischofskonferenz beschlossene Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts in seinem Bistum zum 1. August umsetzen zu wollen. Demnach führt eine Wiederheirat oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft nicht mehr zwangsläufig zu einer Kündigung. In der neuen Grundordnung heißt es, eine erneute Ehe oder eine Lebenspartnerschaft seien bei katholischen Mitarbeitern nur dann ein Kündigungsgrund, wenn sie ein "erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft" seien und die Glaubwürdigkeit der Kirche beeinträchtigten. Im engeren kirchlichen Dienst - etwa Mitarbeiter mit pastoralem Auftrag - gebe es erhöhte Loyalitätserwartungen.

Jeder Bischof muss für sein Bistum entscheiden, ob die Änderung in Kraft tritt. Auch das Bistum Speyer, zu dem der Saarpfalz-Kreis gehört, hatte bereits angekündigt, die Reform umzusetzen.

Der Katholikenrat, das oberste Laiengremium im Bistum Trier , nannte die Änderung "ein starkes Zeichen des Willens der deutschen Bischöfe", Verbesserungen zu schaffen. Doch sehe man weiteren Handlungsbedarf beim Thema Geschiedene und Wiederverheiratete.

"Das ist ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung", sagte der Landesvorsitzende des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD), Hasso Müller-Kittnau. Doch Rechtssicherheit gebe es für die Betroffenen nach wie vor nicht. Ob ihnen gekündigt wird oder nicht, hänge allein von der Einstellung des zuständigen Bischofs ab, sagt Manfred Bruns, Sprecher des LSVD Deutschland. Er rechnet jedoch mit weniger Kündigungen. Bruns rät verpartnerten Beschäftigten, ihre Verpartnerung weiter geheim zu halten. So weit will Müller-Kittnau nicht gehen: "Ich empfehle, jedem, offensiv zu leben und es bei Nachteilen auf einen Prozess ankommen zu lassen. Der LSVD wird jeden unterstützen."

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