Beziehungsdrama endet mit Suizidversuch und Brandstiftung
Saarbrücken · Ein 53-Jähriger hat im August 2013 seine Partnerin fast erwürgt. Am nächsten Tag wollte er sich selbst das Leben nehmen und steckte ein Haus in Brand. Retter fanden ihn blutüberströmt.
Wegen gefährlicher Körperverletzung und schwerer Brandstiftung steht seit gestern ein 53-jähriger Saarländer vor dem Saarbrücker Landgericht. Er soll am 30. August 2013 seine Partnerin (49) bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Als die Frau sich am Feierabend im Bad ihres Hauses abschminken wollte, griff er sie an. Als sie zu Boden sank, setzte er sich auf sie und drückte ihr weiter den Hals zu. Erst als sie sich im Todeskampf einnässte, ließ er von ihr ab.
Offenbar merkte er erst jetzt, was er getan hatte. Er drückte der Frau ein großes Küchenmesser in die Hand und forderte sie auf, ihn zu erstechen. Die Lage beruhigte sich dann scheinbar. Auf Rat einer Nachbarin ließ sich die Frau am nächsten Tag in zwei Kliniken untersuchen. Ärzte informierten daraufhin die Polizei .
Für die Beamten schien sich die Lage beruhigt zu haben, die Wohnung war ordentlich aufgeräumt, es gab keine Spuren der Tat. Doch der Mann plante, freiwillig aus dem Leben zu scheiden. Er kaufte sich drei Flaschen Schnaps und Rasierklingen. Gegen 14 Uhr schnitt er sich in der Badewanne die Pulsadern auf, tränkte Teppiche in mehreren Zimmern mit Alkohol und legte Feuer.
Ein Passant sah den Qualm und informierte die Feuerwehr und den Rettungsdienst. Die Rettungskräftefanden den Mann blutend im Hausflur. Er war zu diesem Zeitpunkt nicht ansprechbar.
Zwischen der Darstellung der des Angeklagten und seines Opfers gibt es zwar Abweichungen. Der Mann beruft sich auf Erinnerungslücken, bestreitet das Geschehen jedoch nicht grundsätzlich. Beide leiden immer noch an den Folgen und sind behandlungsbedürftig. Er hat zwar noch seine Arbeit, steht aber vor dem finanziellen Ruin. Es scheint möglich, dass er am Ende des Verfahrens in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird. Wegen Übergriffen auf eine frühere Partnerin hat er schon einmal ein Annäherungsverbot erhalten.