Korruptionsprozess Mettlacher Flüchtlingsheim Bewährungsstrafen für Ex-Bürgermeister und SPD-Kommunalpolitiker

Saarbrücken · Wegen Bestechlichkeit hat das Landgericht Saarbrücken Carsten Wiemann, Ex-SPD-Bürgermeister von Mettlach, zu einer Freiheitstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Der frühere Landtagsabgeordnete und Sparkassen Verwaltungsrat Hans-Georg Stritter wurde ebenfalls zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt, der ehemalige SPD-Fraktionschef im Gemeinderat Mettlach, Rechtsanwalt Markus Rausch, zu einem Jahr und einem Monat.

 Der ehemalige Mettlacher Bürgermeister Carsten Wiemann (vorn) steht am Dienstag (19.9.2017) in Saarbrücken vor dem Landgericht zusammen mit dem ehemaligen Landtagsabgeordneten Hans-Georg Stritter (h.r.)  und Markus Rausch (h.l.).

Der ehemalige Mettlacher Bürgermeister Carsten Wiemann (vorn) steht am Dienstag (19.9.2017) in Saarbrücken vor dem Landgericht zusammen mit dem ehemaligen Landtagsabgeordneten Hans-Georg Stritter (h.r.) und Markus Rausch (h.l.).

Foto: BeckerBredel

Saarbrücken. „Der objektive Tatbestand der Bestechlichkeit ist unzweifelhaft erfüllt“, betonte Christiane Schmitt, Vorsitzende Richterin der Wirtschaftsstrafkammer am Saarbrücker Landgericht, bei der Urteilsverkündung im Prozess gegen den früheren Mettlacher Bürgermeister Carsten Wiemann (51). Er habe sich von seinen früheren SPD-Parteifreunden Markus Rausch (47), Rechtsanwalt und Ex-Fraktionschef im Mettlacher Gemeinderat sowie von Hans-Georg Stritter (67) dem ehemaligen Landtagsabgeordneten und Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse Merzig-Wadern bestechen lassen. Gegen Wiemann und Stritter verhängte das Gericht eine Bewährungsstrafe von einem Jahr, gegen Anwalt Rausch von 13 Monaten. Rausch wurde neben Bestechung auch Gründungsschwindel vorgeworfen, weil er bei der Gründung der Gesellschaft „Grüner Kreis Immobilien“ (GKI) in Berlin wahrheitswidrig versichert hatte, das Stammkapital von 25 000 Euro der neuen Firma sei einbezahlt.

Das Trio aus der Mettlacher Kommunalpolitik wird von dem Gericht zudem zur Kasse gebeten. Als Bewährungsauflage soll Stritter 15000 Euro, Rausch 10 000 Euro und Wiemann 5000 Euro in jeweils zwei Jahresraten an die Staatskasse überweisen.

Das Gericht blieb deutlich unter den von Staatsanwalt Thomas Haug beantragten Strafen. Er hatte für Rausch 21 Monate, für Wiemann und Stritter 20 Monate auf Bewährung gefordert.

Hintergrund des Prozesses ist der Skandal um das Flüchtlingsheim „Auf Kappelt“ im Mettlacher Ortsteil Saarhölzbach. Rausch, Wiemann und Stritter hatten sich nach Überzeugung des Gerichts darauf verständigt, die Flüchtlingskrise 2015 zu nutzen, um gemeinsam Geld zu verdienen. Die Immobilie wurde für 210 000 Euro gesteigert, eine GmbH gegründet, in deren Gesellschafter Kreis kurzzeitig die Ehefrau des Bürgermeisters aufgenommen wurde. Wiemann soll absprachegemäß dieser Firma schriftlich einen lukrativen Mietvertrag mit der Gemeinde zugesichert haben. Stritter soll sich um die Finanzierung über die Sparkasse gekümmert haben, was aber letztlich nach Bekanntwerden des Skandals scheiterte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger Joachim Giring (Wiemann), Johannes Zimmermann (Rausch) und Jens Schmidt (Stritter) signalisierten, dass sie Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe einlegen werden.

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