Bewährungsstrafe für Wirtin vom Markt

Saarbrücken · In den Kassen des Szenelokals Langenfeld am Markt in Saarbrücken klingelten im Jahr zwei Millionen Euro. Für den Oberstaatsanwalt eine „Lizenz zum Gelddrucken“. Zum Geschäftsmodell gehörte auch Steuerhinterziehung.

Oberstaatsanwalt Eckhard Uthe und Verteidiger Jens Schmidt waren sich in ihren Plädoyers vor der großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts so einig wie selten: Die 48 Jahre alte Wirtin und Mitgesellschafterin des Café Langenfeld soll wegen Steuerhinterziehung (rund 340 000 Euro) in fünf Fällen eine "sehr milde Strafe" erhalten. Beide beantragten die Verhängung einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung, verbunden mit der Zahlung von 200 000 Euro an die Staatskasse. Innerhalb eines Jahres muss dieser Betrag als Teil der Schadenswiedergutmachung fließen. Nach kurzer Beratung verkündete die Vorsitzende Richterin Christiane Schmitt dann das entsprechende Urteil, das auf einer Verständigung unter den Prozessbeteiligten beruhte. Verteidiger Schmidt kündigte später auch an, dass er keine Rechtsmittel gegen den Richterspruch einlegen werde.

Der Oberstaatsanwalt würdigte insbesondere das Geständnis der Angeklagten und ihre Unterstützung bei der Aufklärung der groß angelegten Steuerhinterziehung als strafmildernd. Sie habe auch keine Details zu Art und Umfang der Steuerhinterziehung, die ihre Geschäftspartner einfädelten, gekannt. Zudem habe sie nur einen geringen Teil der Beute erhalten. Die Rede war von Schwarzgeld monatlich von 300 Euro und gelegentlich zusätzlich 500 bis 900 Euro. Die zwei Kollegen der 48-Jährigen in der Gesellschaft, die das Langenfeld betreibt, sitzen in Untersuchungshaft und schweigen zu den Tatvorwürfen. Der Prozess gegen beide, die auch wegen Steuerhinterziehung in Kneipen der Coyote GmbH angeklagt sind, soll am 22. November beginnen. Ihnen droht eine mehrjährige Haftstrafe. Möglicherweise wird in der bevorstehenden Hauptverhandlung ihre jetzt verurteilte Geschäftspartnerin als Belastungszeugin gehört. Auf der Zeugenliste steht auf jeden Fall ein leitender Mitarbeiter des Trios, der beauftragt war, regelmäßig Bargeld aus der Kasse zu nehmen und Löhne an Mitarbeiter schwarz zu zahlen. Gegen ihn erging ein Strafbefehl über ein Jahr Gefängnis auf Bewährung. Einer der Inhaftierten soll angeblich monatlich mit einer Spezialsoftware die Kasse manipuliert und so die Umsatzzahlen den Bar entnahmen angepasst haben.

"In Teilen der Gastronomie gehört Steuerhinterziehung zum Geschäftskonzept", betonte Uthe. Er verwies darauf, dass in dem Lokal am St. Johanner Markt das Geschäft florierte. Es wurden Jahresumsätze von mehr als zwei Millionen Euro erzielt. Der Oberstaatsanwalt: "Eine Lizenz zum Gelddrucken!"

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