Bewährungsstrafe für Jugend-Betreuer nach Missbrauch von Jungen

Saarbrücken · Ein Saarländer (33) galt über Jahre als Vorzeige-Betreuer für Jugendliche und Kindergruppen. Dann tauchten im Internet eindeutige Fotos auf. Jetzt wurde der Mann wegen sexuellen Missbrauchs eines Buben verurteilt.

Das Landgericht hat einen Saarländer wegen sexuellen Missbrauchs in drei Fällen sowie dem Besitz und der Verbreitung kinderpornografischer Bilder zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Außerdem ordneten die Richter die Unterbringung des als krankhaft pädophil eingestuften Angeklagten in der forensischen Psychiatrie an. Auch diese Maßnahme wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Der 33-Jährige hatte zum Prozessauftakt ein volles Geständnis im Sinne der Anklage abgelegt. Zum Zeitpunkt der sexuellen Übergriffe wurde er als Betreuer eines Wohlfahrtsverbandes in einer Schule eingesetzt. Außerdem kümmerte er sich als qualifizierter Tagespfleger um weitere Kinder, die ihm vom Jugendamt oder den Eltern anvertraut worden waren. Das sollte sich im Jahr 2014 schlagartig ändern.

Damals war die Polizei im Internet auf eine Spur in Richtung des Saarländers gestoßen. Daraufhin bestätigte ein Junge im Alter von zwölf Jahren den Verdacht der Ermittler. Er berichtete von drei sexuellen Übergriffen in einem Schwimmbad sowie in einer Jugendherberge. Es ging um einseitiges, wechselseitiges oder gemeinsames Onanieren. Das gilt im Strafrecht noch nicht als besonders schwerer sexueller Übergriff. Um besonders schwere Fälle handelt es sich danach beispielsweise dann, wenn ein Täter in den Körper seines Opfers eindringt. Vor diesem Hintergrund war das mögliche Strafmaß bei dem voll geständigen und wegen Pädophilie vermindert schuldfähigen Angeklagten begrenzt. Mit der Haftstrafe und der Unterbringung in der Forensik auf Bewährung ging das Gericht an diese Grenze. Der Mann - der nach Beginn der Ermittlungen rund sechs Monate in Untersuchungshaft saß - bleibt demnach zwar auf freiem Fuß. Aber sobald er seine ambulante psychiatrische Therapie abbricht oder sich Kindern sexuell nähert, kann er auf Dauer eingesperrt werden.

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